Vermieter verlangt Schwarz Geld und besitzt alle 2. Schlüssel ohne Wissen der Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und zwar bin ich vor ein paar Tagen in eine WG gezogen, bei Vertragsschluss übergab sie mir 1 Zimmerschlüssel, 1 Haustürschlüssel und 1 Briefkastenschlüssel.

Besitzt aber alle zweit Schlüssel und betritt auch ohne Ankündigung die Wohnung.

In einer Nacht habe ich mich ausgeschlossen (da an der Zimmertür aussen nur ein Knauf ist und keine Klinke) also bin ich Nachts zu der Vermieterin und habe gebeten mir einen Schlüssel zu geben (hätte ich den 2. Schlüssel vorher schon gehabt hätte ich diesen bei einer Vertrauensvollen Person hinterlegt und hätte somit nicht das Problem gehabt die Mieterin Nachts anzutreffen) sie verlangt auch Tagsüber 20€ für das aufschliessen der Tür wenn man sich ausgesperrt hat

Die Vermieterin schloss mir die Tür auf und ging wieder mit dem Schlüssel und meinte zu mir ich solle ihr 20€ dafür zahlen.

Ich habe ihr am nächsten Morgen 20€ in den Briefkasten gesteckt und erhielt dann einen Zettel wo drauf stand ich müsse 40€ zahlen, daraufhin habe ich das Gespräch gesucht und gesagt das ich keine 40€ zahlen kann (Ich bin Studentin, habe kaum Geld und 40€ sind da für mich 1-2 Wochen Ernährung kaufen die wegfallen) sie fing dann an laut zu werden und zwang mich 40€ zu zahlen, ich habe daraufhin einen Zweitschlüssel verlangt und diesen habe ich dann bekommen musste mir aber einige persönliche beleidigende Aussagen gefallen lassen.

Hat die Vermieterin das Recht auf dieses Geld welches nicht im Vertrag steht also als Schwarzgeld gilt?

Ich bin fassungslos und finde es unglaublich mich dann anzubrüllen und persönlich anzugreifen.

-Ich bin 18 Jahre alt und bin das erste mal alleine Ausgezogen, habe also demnach noch nicht viele Erfahrungen in dem Bereich

Mietrecht, vermieter
Modernisierungserhöhung trotz Festmiete u. Nebenkostenpauschale-Vermieter verlangt zukünftig Abrechnung?

In meinem unbefristeten Mietvertrag steht Festmiete 350 Euro zzgl. Nebenkostenpauschale (Heizung,Strom, Wasser, Müll) 100,00 Euro. Bisher war es ein 2-Familienhaus. Mein Mietvertrag besteht sei ca. 9 Monaten. Jetzt ist die Vermieterin gestorben und die Erben sind dabei, das Zweifamilienhaus in ein 3-Parteienhaus umzubauen mit größeren Renovierungen (wie Fassadendämmung, Austausch aller Fenster, neues Dach, neue Heizung)

Kann hier trotz der Festmiete eine Modernisierungserhöhung erfolgen?

Wie sieht es mit den Nebenkosten aus. Es werden jetzt überall Zähler eingebaut.

Muss ich einer Abrechnung überhaupt zustimmen oder kann ich auf die Pauschale bestehen. Bei einem Zweifamilienhaus war nach HKVO auch bei Heizkosten eine Pauschale möglich,sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und der Vermieter eine Wohnung bewohnt.

Doch wenn der neue Vermieter den Zustand ändert, wie sieht es dann für mich aus?

Wenn die Heizkosten nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden, wiewiel ist dann von der Pauschale als Vorauszahlung anzurechnen.

Eigentlich waren erst 70 Euro Pauschale ausgemacht, aber weil die Heizung im Bad eine Fußbodenheizung hat, hatte ich mich bereit erklärt, 30 Euro mehr als Pauschale zu zahlen.

Im Vertrag ist sonst nichts über Nebenkosten vereinbart, auch nicht was den Wohnungsstrom angeht. Dieser wurde bisher von der Vermieterin gezahlt, weil es nur einen Stromzähler gibt. Im Mietvertrag steht sonst nichts über Strom. Wenn auch hier jetzt neue Zähler installiert werden, muss ich mich dann selbst anmelden und das dann auch zusätzlich zahlen?

Danke für Eure Einschätzung.

Mietrecht, vermieter
Schmutzige Wohnung gemietet. Wer und wie gründlich muss gereinigt werden?

Hallo, ich habe eine Frage.

Ich habe eine Wohnung gemietet und den Mietvertrag unterschrieben. Der Mietbeginn ist am 16.06 im Mietvertrag angegeben. Die Übergabe der Wohnung hat am 18.06. stattgefunden. Der Vormieter ist ausgezogen und hat die Wohnung im dreckigen Zustand hinterlassen. Der hat gar nichts geputzt. Die Abflüsse im Waschbecken und in der Duschkabine waren verstopft. Ich habe selber mit meinem Rohrreiniger versucht die Rohre zu reinigen. In der Duschkabine hat es geklappt. Im Waschbecken nicht. Im Mietvertrag ist eine besenreine Übergabe vereinbart. Der Teppichboden im Zimmer ist sehr dreckig mit großen Flecken überall. Der Vormieter hat nicht gesaugt. Der Polsterstuhl ist auch dreckig und mit Flecken verdreckt. Auf dem Stuhl kann ich nicht sitzen.

Der Vermieter hat eine Grundreinigung veranlasst. Der Teppichboden mit großen Flecken wurde nur gesaugt sowie der Polsterstuhl. Ich will dass der Teppichboden und der Polsterstuhl nass mit einem Teppichreinigungsgerät gereinigt werden.

Meine Frage, muss der Vermieter den Teppichboden und den Polsterstuhl nass mit einem Teppichreinigungsgerät reinigen? Oder soll ich das machen?

Welche Rechte stehen mir zu? Nach der Übergabe am 18.06 konnte ich in die dreckige Wohnung noch nicht einziehen. Die Grundreinigung wurde nur am 25.06 durchgeführt. Am 29.06 muss der Abfluss im Waschbecken gereinigt und das Bettgestell repariert werden.

Der Vermieter hat mitgeteilt, dass die Reinigungskosten dem Vormieter in Rechnung gestellt werden.

Muss ich die halbe Miete für Juni vom 16.06 zahlen, obwohl die Wohnung bei Übergabe dreckig war und immer noch nicht ganz sauber ist.

Vielen Dank im Voraus!

Mietrecht, wohnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht