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Erbengemeinschaft - welche Ausgaben darf ich mir zurückholen?

Hallo,

ich befinde mich momentan in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit 2 weiteren Erben (1/3 Tante, 1/3 Cousins, 1/3 ich selbst) Die Erbengemeinschaft hat von meiner Großmutter ein Haus geerbt. Nun ist es so, dass ich der einzige bin, der sich um das Haus kümmert, d.h. Rechnungen begleicht, sich um den Garten kümmert usw.. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 100€, darunter fallen Strom, Grundsteuer, Gas, sowie Müllgebühren. Diese Kosten kann ich von den Konten der Erbengemeinschaft beantragen und auszahlen lasse, da mir meine Großmutter für diese zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat. Allerdings ist jetzt vor einigen Wochen die Heizung ausgefallen und durch die Kälte sind die Heizungsleitungen aufgefroren und haben das Haus unter Wasser gesetzt. Ich musste in Folge dessen 3 mal innerhalb einer Woche zum Anwesen meiner Großmutter fahren (Nürnberg-Coburg, ca 110km einfach, d.h. 660km insgesamt). Kann ich die Spritkosten in irgendeiner Art und Weise geltend machen und mir zurückholen? Denn ich sehe es langsam nicht mehr ein diese Kosten selbst zu tragen, da die anderen Erben nur rumsitzen und keinen Finger rühren. Die konkrete Frage nun: kann ich eine Art Kilometerpauschale abrechnen, wenn es sich um notwendige Fahrten handelt, die den Erhalt des Grundstückes, sowie des Hauses, fördern und notwendig machen? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.

erbrecht, Kilometerpauschale

Anzeige wegen erbdiebstahl oder?

Guten Tag, mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben und bis heute ist noch kein Erbschein ausgestellt worden, da meine Schwester ein von ihr verfasstes Testament vorgelegt hat, das sie zur alleinerbin ausweisen sollte. Dagegen bin ich erfolgreich angegangen und in zweiter Instanz wurde das Urteil des Amtsgerichts nun vom Landgericht bestätigt, das dieser Erbschein keine Wirksamkeit hat, da er sich auf kein gültiges Testament stützt. Jetzt wird demnächst also der korrekte Erbschein erstellt, der sie und mich zu je 50% der gesamterbmasse begünstigt. Nun zu meiner Frage: meine Schwester wohnt seit dem Tod unseres Vaters alleine in dem Haus und lässt auch nach wie vor alle laufenden Kosten vom Konto unseres Vaters abbuchen, obwohl sie seit dem alleinige Nutznießerin der Kosten ist . So geht es zb um stromkosten, wohngebäudeversicherung, Kosten für ihre Krankenversicherung ( mein Vater zahlte diese aus eigener Tasche, da meine Schwester weder arbeitete noch beim Amt gemeldet war ) Schornsteinfeger, Internet, Steuern für das Auto, das sie seit dem alleine weiter nutzt und und und. Bis zum heutigen Zeitpunkt ca 22.000 €. Meine berechtigte Sorge ist, dass sie diese Kosten, die natürlich von der erbmasse abgegangen sind, nicht zurück zahlen wird. Was sind also meine nächsten Schritte, um an das von ihr in meinen Augen gestohlene Geld zurückzukommen ?

Lg und danke für eure Hilfe

erbrecht, Zivilrecht

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