Erbrecht – die besten Beiträge

Anzeige wegen erbdiebstahl oder?

Guten Tag, mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben und bis heute ist noch kein Erbschein ausgestellt worden, da meine Schwester ein von ihr verfasstes Testament vorgelegt hat, das sie zur alleinerbin ausweisen sollte. Dagegen bin ich erfolgreich angegangen und in zweiter Instanz wurde das Urteil des Amtsgerichts nun vom Landgericht bestätigt, das dieser Erbschein keine Wirksamkeit hat, da er sich auf kein gültiges Testament stützt. Jetzt wird demnächst also der korrekte Erbschein erstellt, der sie und mich zu je 50% der gesamterbmasse begünstigt. Nun zu meiner Frage: meine Schwester wohnt seit dem Tod unseres Vaters alleine in dem Haus und lässt auch nach wie vor alle laufenden Kosten vom Konto unseres Vaters abbuchen, obwohl sie seit dem alleinige Nutznießerin der Kosten ist . So geht es zb um stromkosten, wohngebäudeversicherung, Kosten für ihre Krankenversicherung ( mein Vater zahlte diese aus eigener Tasche, da meine Schwester weder arbeitete noch beim Amt gemeldet war ) Schornsteinfeger, Internet, Steuern für das Auto, das sie seit dem alleine weiter nutzt und und und. Bis zum heutigen Zeitpunkt ca 22.000 €. Meine berechtigte Sorge ist, dass sie diese Kosten, die natürlich von der erbmasse abgegangen sind, nicht zurück zahlen wird. Was sind also meine nächsten Schritte, um an das von ihr in meinen Augen gestohlene Geld zurückzukommen ?

Lg und danke für eure Hilfe

erbrecht, Zivilrecht

Zugewinngemeinschaft und Erbmasse?

Was gehört in die Erbmasse beim Todesfall eines Ehepartners? Sagen wir 3 Kinder vorhanden. Zugewinngemeinschaft.

Vermögen Verstorbener nur Haushalt, Möble, Kleidung, Elektronik vielleicht 10.000.

Überlebender ist selbständig. Bei Scheidung und Zugewinn würde hier seine Firma, bzw. deren Warenwerte z. B. in Euro 1 Mio (als Waren , nicht Bar oder auf Konto) als Zugewinn gelten, zusätzlich zu seinen regulären Vermögenswerten von ebenso 10.000. Aber wie sieht das beim Todesfall des Partners aus?

Laut Person A ist die Firma nicht Eigentum des Verstorbenen und kann daher auch nicht in die Erbmasse zählen.

Laut Webseite zum Erbrecht gehört es zum Zugewinn und ist damit - alles zusammen, also die 10.000 jeweils von beiden und die Mio Warenwerte. Davon die Hälfte wäre die Erbmasse-> 1.020.000 € / 2 -> 510.000€

Da es nun 2 Optionen gibt Laut Erbrecht (Zugewinn nicht modifiziert) erhält der Überlebende ein zusätzliches Viertel pauschal als Ausgleich. Ist das nur auf die 10.000 bezogen? denn die 2. Option sagt, es wird der Anspruch auf den effektiven Zugewinn geltend gemacht. Sprich die 510.000. Davon wären 2 Viertel dem Partner und der Rest der Erbteil der 3 Kinder. Pflichtteil davon die Hälfte? Kind 1 z.B. Erbteil 1/6... Pflichtteil 1/12?

ps

und ja, einzige Lösung bei Unternehmern um das zu vermeiden ->Gütertrennung, was auch nachgeholt werden kann. Aber darum geht es erst mal nicht.

erbrecht, Zugewinnausgleich

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