"nicht befreiter Vorerbe". Was bedeutet das?

3 Antworten

Kann Dir doch Latte sein, was die Nacherben nach Deinem Tod mit dem Haus machen.

Und so lange ist das Dein Eigentum und Du wohnst darin bzw. kassierst die Miete.

Und ich bezweifle, dass im Testament steht, dass Du das Haus in einem Top Zustand zu erhalten hast.


Kurtz 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 20:35

Zustand ist zu erhalten. Solche Formulierungen findet man im Internet. Das Haus ist von 1978 und gemacht werden müsste schon was.

Das hast Du richtig verstanden.

Ob sich das lohnt, weiß ich auch nicht. Normalerweise lohnt sich das aber schon. Denn Du darfst damit praktisch alles machen, außer verkaufen. Vor allem kannst Du selber drin wohnen oder es vermieten.


Kurtz 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 20:31

dennoch... die Mieteinnahmen decken nicht die potentiellen Ausgaben. Ich muss Zeit investieren, das Haus in Schuss halten, so steht es zumindest auf diversen Webseiten. Im Falle einer Sanierung muss ich es beleihen mit Zustimmung der Nacherben...

warum das erbe nicht verkaufen und durch 4 teilen? dann hat jeder noch was davon zu Lebzeiten.

AndiRat  25.04.2022, 20:40
@Kurtz

Mich wundert auch, dass das im Testament so geregelt ist. Vor allem bei Geschwistern macht eine Vor-Nacherbschaft keinen Sinn. Die Nacherben müssen zu lange darauf warten.

Dein Vorschlag ist genau richtig: Rede mit den "Nacherben". Ihr könnt vereinbaren, dass ihr einfach durch 4 teilt. Das wäre gerecht. Und vor allem ist das rechtlich möglich: Wenn die Vorerben zustimmen, könnt ihr das Haus / Grundstück verkaufen! Ihr macht einen Notartermin, alle 4, und der Notar regelt das. Zur Zeit bekommt man für Immobilien auch gute Preise.

Ich würde es so machen! :)

Andri123  25.04.2022, 20:45
@Kurtz

Ja, wenn Du das Erbe annimmst, könnt Ihr Geschwister Euch so einigen. Ihr müsst Euch miteinander verständigen.

AndiRat  25.04.2022, 20:46
@AndiRat

Habe ich falsch formuliert: Richtig: Wenn die Vor - und Nacherben zustimmen, kann man das Haus verkaufen. Es müssen also alle 4 beim Notar unterschreiben. Dann geht das.

Kurtz 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 20:49
@AndiRat

Ja, mein Fall ist etwas kompliziert. Es sollte vermieden werden, dass meine Frau im Falle meines Todes erbt. Das Testament sah ursprünglich anders aus. Ich erbe und zahle meine Geschwister mit Pflichtanteil aus, weil ich es finanziell stemme. Aber 2 Wochen nach der Heirat meiner Freundin, mit der ich bis dato zusammen war, 20 Jahre, wurde das Testament so geändert. Habe ich erst letzten Monat erfahren, dass es geändert wurde. Meine Frau ist vor 9 Jahren gestorben. Meine Mutter lebt noch. Sie könnte eigentlich das Testament noch ändern, da ihr Lebensgefährte, von dem aus die Änderung initiiert wurde, nicht mehr lebt. wie gesagt, alles etwas verzwickt. Basis war, dass meine Schwiegereltern und meine Mutter mit ihrem Lebensgefährten (beide hatten sich gegenseitig begünstigt) sich nicht verstanden....

Kurtz 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 20:53
@AndiRat

denke, dass meine Mutter, auch wenn sie schon leicht dement ist, hier was ändern sollte.

AndiRat  25.04.2022, 20:59
@Kurtz

Ich verstehe. Auch wenn die Mutter schon etwas dement ist, könnte sie möglicherweise das Testament aufheben. Es reicht, wenn sie es aufhebt, denn dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Und das heisst, die Kinder erben zu gleichen Teilen.

Die "Testierfähigkeit" ist nicht so streng geregelt, wie die "Geschäftsfähigkeit". Deshalb ist bei leicht dementen Menschen ein Testament ggf noch gültig, obwohl sie z.B. keinen Vertrag mehr abschließen könnten.

Sie kann die alte Regelung, auch wenn sie beim Notar gemacht wurde, einfach aufheben, durch ein neues Testament. Das kann sie selber zu Hause machen. Dann ist das Problem gelöst.

Sie soll einfach "eigenhändig", also von Hand selber geschrieben, mit Datum und Unterschrift in etwa schreiben:

Mein letzter Wille:

Wenn ich einmal nicht mehr bin, sollen meine Kinder zu gleichen Teilen meine Erben sein.

Datum, Unterschrift

Kurtz 
Beitragsersteller
 26.04.2022, 10:32
@AndiRat

Andri, ein Frage:

Wenn das Testament so bleibt wie es ist, ich also nicht befreiter Vorerbe bin und meine Geschwister sind die Nacherben, und ich würde noch mal heiraten....und ich würde im Haus wohnen bzw hätte es vermietet....

würde meine Frau dann an meine Stelle treten dürfen, also weiterhin drin wohnen bzw. vermieten, oder müsste sie, wenn das Nacherbe kommt, das Haus verlassen, wenn die Nacherben das wollen bzw. sie könnte bleiben, wenn sie Miete an die Nacherben zahlt, sollte das Haus nicht bereits an Dritte vermietet sein?

Wird eine Ehefrau durch eine Vorerbe/Nacherbe-Regelung also ausgeschlossen?

Gut, sie hätte ja nach wie vor mein Erbe.

Kurtz 
Beitragsersteller
 26.04.2022, 13:46
@AndiRat

Danke Andi. Ist wirklich das einfachste. Werde mit meiner Mutter beim nächsten Besuch reden. Sie selbst ist sich gar nicht im Klaren, was sie damals 2006 unterschrieben hat. sagte sie zu mir.

AndiRat  26.04.2022, 19:12
@Kurtz

Eine Ehefrau würde nicht an Deine Stelle treten. Denn rechtlich wird das Erbe mit dem Haus nicht als Dein Erbe angesehen, wenn Du Vorerbe bist. Sondern es ist das Erbe des ursprünglichen Erblassers, also Eurer Mutter. Deshalb bekommt Deine Ehefrau nichts daraus und sie müsste ausziehen oder - sofern die Nacherben einverstanden sind - eine Miete bezahlen.

Die Ehefrau ist also sozusagen aus der Vorerbe/ Nacherbe-Regelung ausgeschlossen.

Ja, wenn Du beispielsweise 50.000 in das Haus investieren müsstest, aber nur noch 5 Jahre lebst und der Mietwert weniger als 10.000 pro Jahr beträgt, wäre das für Deine Erben ein Minusgeschäft. Du wärst dann ja schon tot.

In ein solches Haus zu investieren ist ja quasi so wie in eine geliehene Sache zu investieren, und das würde ja niemand machen.

Ausser es gibt einen Vertrag mit den Nacherben. Z.B. " Ich lasse das Dach erneuern gegen Eintragung einer Grundschuld von 40.000".


Kurtz 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 20:38

in eine geliehene Sache investieren. So kann man es formulieren. Ich denke, dass ich selbst nicht in das Haus einziehen werde. Und in der Gegend wo es steht, werden für gewöhnlich keine Häuser gemietet.

Kurtz 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 20:34

Ich selbst bin Witwer ohne eigene Nachkommen. Was nutzt mir dann eine Grundschuld, die meine Geschwister dann eh erben.

Andri123  25.04.2022, 20:38
@Kurtz

Du kannst auch das Erbe ausschlagen und Deinen Pflichtteil beanspruchen, meine ich. Das wäre wohl das Einfachste.

Kurtz 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 20:41
@Andri123

ja, eine Möglichkeit. von den drei Nacherben hat keiner das Geld, um den anderen auszuzahlen. also würden die 3 das Haus verkaufen.