Wie wird der Pflichtteil an einem finanzierten PKW berechnet wenn eine KSB die Schlussrate bezahlt?
3 Antworten
Wenn es eine Restschuldversicherung gibt, gibt es also keinen Kredit mehr.
Also ist bei der Berechnung des Pflichtteils dieser Kredit nicht in Abzug zu bringen.
Also klarer Fall in Sachen des Autos nur der Wert des Wagens und kein Abzug.
Die Richtigkeit Deiner Angaben unterstellt:
Welche Rolle, wenn es dann den Kredit nicht mehr gibt, soll dieser dann noch spielen?
Richtig: KEINEN
Es wird dann nur noch der aktuelle Wert des Fahrzeuges am Todestag zählen, hieraus wird dann der Pflichtteil errechnet!
Kannst du das etwas genauer schildern? Was ist die KSB, die die Schlussrate übernimmt? Und was soll dann der Pflichtteil sein?
Ich verstehe die Frage schon wieder nicht. Wenn das Auto einen Verkehrswert von 11.500 hat und es auch keine dem gegenüber zu stellenden Verbindlichkeiten gibt, beträgt der Nachlasswert diesbezüglich eben 11.500.
Ob man den Verkehrswert über DAT feststellen kann, ist eine andere Frage. Ist das nicht immer der Händlereinkaufspreis?
der Verstorbene hat ein Fahrzeug hinterlassen, welches bei der Bank klassisch auf Raten und Schlusszahlung finanziert wurde. Gleichzeitig hat er eine Kreditschutzversicherung abgeschlossen, auch Kreditschutzbrief (KSB) genannt. Diese Versicherung löst die Schlusszahlung im Todesfall bei der Bank ab. Für die Finanzierung des Fahrzeugs wurden Anzahlungen und Ratenzahlungen geleistet. Es stellt sich die Frage nach Aktiva und Passiva bei der Berechnung des Pflichtteils. z.B. kostet das Auto 20.000,- Euro. Es werden 3000,- Euro anbezahlt und 17.000,- finanziert, wobei die Ablösung mit einer Schlusszahlung in Höhe von 10.000,- Euro vereinbart ist. Somit wurden bis zum Todestag also 3000,- Euro und 4.000,- Euro geleistet. Die Schlusszahlung in Höhe von 10.000,- Euro wird durch die Versicherung an den Kreditgeber bezahlt. Verkaufswert nach DAT wäre etwa 11.500,00 Euro. Das Erbe ist pflichtteilbelastet (Aktiva/Passiva) und es geht um den hierfür anzusetzenden Betrag.