Hallo,
mein Opa ist vor ca. 2 Jahren gestorben und hat meiner Schwester und mir zwei Wohnungen per Testament vererbt. Mein Opa hat zwei Töchter. Meine Tante hat bereits eine andere Wohnung per Schenkung erhalten, meine Mutter wurde bis auf das Nießbrauchrecht einer unserer Wohnungen, welche zudem noch nicht vollständig abgezahlt ist, enterbt.
Leider entwickelt sich meine Mutter (52 J.) durch ihr Verhalten (Alkoholikerin) immer schneller zum Pflegefall. Aufgrund der Zeichenbegrenzung etwas mehr Hintergrund dazu im ersten Kommentar.
Sie hatte bereits früher (unbegründet) eine Pflegekraft, wodurch uns damals das Sozialamt anschrieb aber glücklicherweise befreite. Da sie ihren Lebensstil nicht geändert hat, kommen mittlerweile auch (alkoholbedingte) Krankheiten hinzu, wodurch sie wirklich bald ein Pflegefall werden könnte.
Nun versuchen meine Schwester und ich natürlich, unser Erbe und "Vermögen" zu schützen, da unsere Mutter uns im Leben bisher ausschließlich geschadet hat, zudem nichts (außer Schulden) hinterlassen wird. Auch haben wir im letzten Jahrzehnt sehr sparsam gelebt, um aus diesen Verhältnisse rauszukommen. Jetzt zusehen zu müssen, wie dies uns ggf. wieder genommen wird, fühlt sich sehr unfair an.
Daher haben wir folgende Fragen:
- Denkt ihr, dass wir für unsere Mutter aufkommen müssen? Diverse Nachweise über das Fehlverhalten unserer Mutter in der Kindheit (z.B. Unterhaltstitel) und ggü. unserem Vater liegen vor und hatte das Sozialamt bereits einmal akzeptiert. Allerdings war das Erbe damals noch kein Thema.
- Könnte meine Mutter ihren Pflichtteil einklagen? Wie hoch wäre dieser?
- Sie ist neu verheiratet, natürlich mit einem Alkoholiker. Dieser hat durchblicken lassen, nur wegen dem potenziellen Erbe geheiratet zu haben. Hat er hier irgendwelche Möglichkeiten?
- Kann das Sozialamt, sobald eine Forderung vorliegt und es über die Nachlasssituation Bescheid weiß, den Pflichtteil einklagen?
- Können private Gläubiger irgendwie dafür sorgen, dass der Pflichtanteil eingeklagt wird? Unserer Mutter ist vermutlich in einem privaten Insolvenzverfahren.
- Das Nachlassverfahren ist noch nicht ganz durch - kann unsere Mutter das Erbe ablehnen? Gibt es eine Frist? Entfällt dadurch auch ihr Anspruch auf den Pflichtteil?
- Kann das Sozialamt uns zwingen, die Wohnungen zu verkaufen, wenn wir nicht anderweitig für die Pflege aufkommen können?
- Falls sie ihren Pflichtteil einklagen könnte, also z.B. einen Teil der Wohnungen, wer bekommt diesen dann, wenn sie verstirbt? Wir hatten eigentlich vor, ihr Erbe aufgrund der Schulden abzulehnen.
- Wäre es vielleicht sinnvoll, direkt zu einem Anwalt für Familienrecht / vor Gericht zu gehen?
Wir versuchen aktuell, uns solange wie möglich selbst um sie zu kümmern. Bei einem Stundensatz von ca. 60€/h des Dienstes erledigen wir den Einkauf lieber selbst, soweit/solange noch möglich. Natürlich gegen unseren Willen, aber unsere Mutter scheint hier leider am längeren Hebel zu sitzen.
Vielen Dank für die Zeit und Auskünfte.
der Verstorbene hat ein Fahrzeug hinterlassen, welches bei der Bank klassisch auf Raten und Schlusszahlung finanziert wurde. Gleichzeitig hat er eine Kreditschutzversicherung abgeschlossen, auch Kreditschutzbrief (KSB) genannt. Diese Versicherung löst die Schlusszahlung im Todesfall bei der Bank ab. Für die Finanzierung des Fahrzeugs wurden Anzahlungen und Ratenzahlungen geleistet. Es stellt sich die Frage nach Aktiva und Passiva bei der Berechnung des Pflichtteils. z.B. kostet das Auto 20.000,- Euro. Es werden 3000,- Euro anbezahlt und 17.000,- finanziert, wobei die Ablösung mit einer Schlusszahlung in Höhe von 10.000,- Euro vereinbart ist. Somit wurden bis zum Todestag also 3000,- Euro und 4.000,- Euro geleistet. Die Schlusszahlung in Höhe von 10.000,- Euro wird durch die Versicherung an den Kreditgeber bezahlt. Verkaufswert nach DAT wäre etwa 11.500,00 Euro. Das Erbe ist pflichtteilbelastet (Aktiva/Passiva) und es geht um den hierfür anzusetzenden Betrag.