Vor der Scheidung wurde Gütertrennung vereinbart und ich als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen.

Gleichzeitig wurde vereinbart das ich verpflichtet bin, beim Verkauf des Hauses jeweils ein Viertel des Erlöses an meine beiden Kinder zu bezahlen ( beides notariell beglaubigt)

In wie weit ist dieser Vertrag für mich bindend? Im Grundbuch stehe nur ich als Alleineigentümer.