hallo,
eine Frage zum Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel.
Was passiert , wenn das Einzige Kind beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil einfordert. Theoretisch steht ihm beim Tod des 2. Elternteils auch nur der Pflichtteil zu. Was passiert aber wenn es keine weiteren Nachkommen gibt? Wer bekommt dass restliche Erbe?
und eine weitere Frage: kann der Pflichtteil statt einer Geldzahlung, eine Eintragung im Grundbuch des Grundstücks in Pflichtteilshöhe umgesetzt werden?