Guten Tag, ich möchte mal etwas wissen. Voriges Jahr wurde meinem Mann das Haus von seinem Vater überschrieben,welches wir auch bewohnen.Nun hatte mein Mann aus Gutmütigkeit, einen Notarvertrag unterschrieben,in dem er sich verpflichtet,seinen Bruder einen Anteil in Höhe von 12.000€ auszuzahlen.Das soll über ein Bausparvertrag geregelt werden werden,auf den der Bruder einen Wirtschaftlichkeitsvertrag hat, weil er Angst hat,leer auszugehen.Aber die monatliche Belastung dafür kann mein Mann nicht mehr aufbringen,da er immer weniger Einkommen hat.Ich selber habe den Vertrag beim Notar nicht unterzeichnet. Meine Frage ist nun folgende: Hätte der Notar nicht die fin.Situation vor der Überschreibung prüfen müssen; da mein Mann auch noch für 2 Kinder unterhaltspflichtig ist?weil er nach allen Abzügen, die auf ihn laufen nur 236€ übrig hat?Und was kann man unternehmen um die Zahlung auf zu schieben? Ich finde sowas sittenwidrig,von jemanden Geld zu verlangen der schon selber keins hat.Oder hat der Notar seine Sorgfaltspflicht verletzt? Vielen Dank im voraus für die Antwort
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