Haus der Oma überschrieben bekommen, wieviel bekommt mein Vater der Alleinerbe?

Hallo zusammen,

Ich habe 2015 von meiner Oma ihr Haus überschrieben bekommen und wir haben das alles notariell festgehalten. Sie hat in dem Haus bis Ende 2018 gelebt bis sie in ein Heim gekommen ist. Man muss dazu sagen wir hatten immer eine sehr enge Beziehung und ich habe ihr nachdem ich in den gleichen Ort wie sie gezogen bin auch mehr und mehr geholfen. Von anfänglichen Einkäufen bis hin zu Arztterminen bis zu heutigen Besuchen im Altenheim.

Im Mai 2019 wurde das Haus vermietet. Jetzt sind die Mieter wieder ausgezogen und das Haus steht leer. Ich würde jetzt gerne selbst einziehen allerdings müssten einige Sachen renoviert werden (Heizung,Elektronik,Bad etc.).

Für mich stellt sich jetzt folgendes Problem: Da mein Vater Alleinerbe ist ( so steht es im Testament) und kein Kontakt zu ihm besteht, weder zu mir noch zu meiner Oma und er jegliche Kontaktversuche abblockt weiß ich nicht was ich machen soll.

Wie verhält es sich mit den Kosten wenn ich jetzt Geld in die Hand nehme und renoviere und er nach dem Tod von meiner Oma kommt und sein Erbe einfordert?

Wird der Wert von 2015 der bei der Schenkung ermittelt wurde als Richtwert für das Erbe herangezogen?

Ich weiß für meinen Teil das meine Oma mir das Haus geschenkt hat weil sie mir damit was gutes tun wollte und weil ich mich immer gekümmert habe allerdings gibt es den § 2287 BGB der besagt das man den Erben nicht beeinträchtigen darf. Könnte also mein Vater diesen Vertrag anfechten da im Vertrag nicht explizit drin steht warum sie mir das Haus überschrieben hatte?

Vielen Dank für die Hilfe!

Erbe, erbrecht
Vater verweigert Kind die Erbausschlagung,Kind wird Erbe des übersch.Nachlass der Oma,Vater will als Gläubiger sein eigenes Kind verklagen.Ist das Rechtens?

Der Vater meines Sohnes (11 Jahre) hatte zu Lebzeiten seine Mutter verklagt. Es kam zu einem Vergleich, dem die alten Dame (in geistiger Umnachtung, fürchte ich) zugestimmt hat.

17.800€! 2 Tage nach Zustellung des Beschluss ist die Mutter verstorben. Alle Kinder und deren Kinder schlugen das Erbe aus. Der Vater meines Sohnes verweigerte die Unterschrift und ließ die Frist verstreichen. Mein Anwalt stellte vor Ablauf der Frist einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Das bekam ich dann auch.

Doch weil mein Anwalt keinen Eilantrag mit Aussetzung der Frist vom Vater gestellt hatte, sondern lediglich nur alleiniges Sorgerecht, wurde mein Sohn nun Erbe des verschuldeten Nachlasses der Oma.

Ich habe dann das Erbe für meinen Sohn nochmal , nun mit alleiniger, elterliche Sorge, ausgeschlagen. Da die Testamentseröffnung erst am 01.10.20 war, gilt wohl erst ab da die 6 wöchige Ausschlagungsfrist. (Sichere Kenntnisnahme)

Gleichzeitig hat nun der Erzeuger meines Sohnes einen Antrag auf Erbschein gestellt. Er möchte nun als Gläubiger die Schulden auf den Erben umschreiben lassen. Das Gericht prüft nun den Antrag und hat mich um Stellungnahme gebeten.

Ich hoffe nun, das die 2.Ausschlagung auch Gültigkeit hat und mein Sohn damit aus dem Schneider wäre.

Meine Fragen sind nun,

  1. Kann ich meinen Anwalt für den falsch gestellten Antrag zur Rechenschaft ziehen, sollte der Erbscheins Antrag genehmigt werden?
  2. Ist das rechtlich überhaupt haltbar, daß der Vater durch Unterschrift Verweigerung erst soweit kommen konnte?
  3. Kann ich den Vater für so eine Frechheit belangen?

Die Mutter des Vaters (Oma) war bereits am 08.12.20 ein Jahr Tod. Solange quälen wir uns mit der Sache rum.

Kennt sich vielleicht Jemand mit dieser Gesetzeslage aus?

Danke, Christiane

erbrecht, kinder

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