2 Jahre nach Hausüberschreibung droht Altersheim?

3 Antworten

Hat sie lebenslanges Wohnrecht? Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad, den Rest muss sie aus ihrer Rente und ihrem Vermögen bestreiten. Sie hat ja die Hälfte des Hauses von ihrem Mann geerbt, egal ob er das Haus dem Sohn geschenkt hat. Die Schenkung kann widerrufen werden, solltet ihr nicht in der Lage sein, das Heim zu bezahlen. Denn das Sozialamt kommt dafür nicht auf, wenn Vermögen vorhanden ist. Den geerbten Pflichtteil kann man nicht verschenken, um sich dann auf Kosten des Staates das Heim zu gönnen. Wenn Pflegeversicherung und Rente nicht reichen, muss das Haus verkauft werden. Euch bleibt dann nur euer Anteil, oder ihr nehmt eine Hypothek auf.


berlina76  10.07.2021, 06:10

Sie hat auf das Haus nur Pflichtteilsergänzugsansprüche abzüglich 10% je Schenkungsjahr. Es währe also zu prüfen ob das Restliche Erbe des Mannes mehr ist als ihr als Pflichtteil zustehen würde.

(Besitzer war sein Vater)

Da dieser alleiniger Eigentümer war hat hier eine Schenkung zwischen Vater und Sohn stattgefunden . Damit hat(te) die Mutter einen Pflichtteilergänzungsanspruch (gesetzlicher Erbanspruch bei Ehe im Zugewinn wäre 50 % gewesen ) ..... Pflichtteilergänzungsanspruch = 25 % des "Nachlasses" ( sprich hinsichtlich der übertragenen Immobilie ) . Der Wert des Pflichtteilergänzungsanspruches verringert sich pro Jahr um 10 %.

Wie hat der Vater sich und seine Frau abgesichert - gibt es ein eingetragenes Wohnrecht?

Und noch etwas ....

Ein Erbe verjährt nach 3 Jahren, wenn der Pflichtteilsberechtigte keine Klage eingereicht hat.

https://www.erbrechtsinfo.com/erben/verjaehrung-pflichtteilsanspruch/

Hat sie ein Eigetragenes Wohnrecht? Dann hat sie ggf Anspruch auf Mietausgleich. Also ihr Wohnanteil in Geld und ihr könnt ihre Wohnung dann vermieten.

Beim Haus währe zu prüfen, ob sie Anspruch auf Pflichtteilsergänzung hat. Das währe im Höchstfall, wenn kein weiteres Gelderbe da ist 1/4el des Hauses abzüglich 20%