2 Jahre nach Hausüberschreibung droht Altersheim?
Wir sind vor 3 Jahren in das Elternhaus meines Mannes gezogen (Besitzer war sein Vater) um Schwigereltern zu Pflegen.
Vor 2 Jahren wurde das Haus auf mein Mann überschriben. Inzwischen ist mein Schwigervater verstorben und nur noch wir und Schwigermutter leben in dem Haus.
Durch den Tot letztes Jahr von Schwigervater baur sie sehr ab und ist leider etwas Dementsprechend. Nach Rücksprache mit dem Arzt wäre wohl auf Dauer ein ein Altersheim besser.
Bekommen wir dan das Haus weggenommen? Wir haben die letzten Jahre einiges an Geld Investiert.
Aber wir können keine 1000 Euro zahlen pro Monat.
Und Ich gehe aus sie wird wie ihre Geschwister sehr sehr alt.
3 Antworten
Hat sie lebenslanges Wohnrecht? Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad, den Rest muss sie aus ihrer Rente und ihrem Vermögen bestreiten. Sie hat ja die Hälfte des Hauses von ihrem Mann geerbt, egal ob er das Haus dem Sohn geschenkt hat. Die Schenkung kann widerrufen werden, solltet ihr nicht in der Lage sein, das Heim zu bezahlen. Denn das Sozialamt kommt dafür nicht auf, wenn Vermögen vorhanden ist. Den geerbten Pflichtteil kann man nicht verschenken, um sich dann auf Kosten des Staates das Heim zu gönnen. Wenn Pflegeversicherung und Rente nicht reichen, muss das Haus verkauft werden. Euch bleibt dann nur euer Anteil, oder ihr nehmt eine Hypothek auf.
Sie hat auf das Haus nur Pflichtteilsergänzugsansprüche abzüglich 10% je Schenkungsjahr. Es währe also zu prüfen ob das Restliche Erbe des Mannes mehr ist als ihr als Pflichtteil zustehen würde.
(Besitzer war sein Vater)
Da dieser alleiniger Eigentümer war hat hier eine Schenkung zwischen Vater und Sohn stattgefunden . Damit hat(te) die Mutter einen Pflichtteilergänzungsanspruch (gesetzlicher Erbanspruch bei Ehe im Zugewinn wäre 50 % gewesen ) ..... Pflichtteilergänzungsanspruch = 25 % des "Nachlasses" ( sprich hinsichtlich der übertragenen Immobilie ) . Der Wert des Pflichtteilergänzungsanspruches verringert sich pro Jahr um 10 %.
Wie hat der Vater sich und seine Frau abgesichert - gibt es ein eingetragenes Wohnrecht?
Und noch etwas ....
Ein Erbe verjährt nach 3 Jahren, wenn der Pflichtteilsberechtigte keine Klage eingereicht hat.
https://www.erbrechtsinfo.com/erben/verjaehrung-pflichtteilsanspruch/
Hat sie ein Eigetragenes Wohnrecht? Dann hat sie ggf Anspruch auf Mietausgleich. Also ihr Wohnanteil in Geld und ihr könnt ihre Wohnung dann vermieten.
Beim Haus währe zu prüfen, ob sie Anspruch auf Pflichtteilsergänzung hat. Das währe im Höchstfall, wenn kein weiteres Gelderbe da ist 1/4el des Hauses abzüglich 20%