Berechnung der Steuer bei Auflösung eine Landwirtschaftlichen Betriebes?

Hallo und guten Abend,

Ich bin neu hier bei Finanzfrage.net. Erstmal Hallo an alle. Ich hoffe nun endlich hier eine verwertbare Aussage zu finden zu meinem Fall der wie folgt ist.

Es geht um eine Erbengemeinschaft eines noch nicht aufgelösten Landwirtschaftlichen Betriebes. Die Erbengemeinschaft besteht seit 1994. Aus drei Parteien zu je 1/2 und 2 x 1/4. Die Erbengemeinschaft war sich soweit einig. Nur die Steuerliche Lage war nicht klar. Das war so 1999. Dann bestand Interesse einer Kommune an einem Grundstück zum Kauf .

Mit dem Verkauf wären die Steuern zu stemmen gewesen. Wir waren beim Spezialisten für Steuerrecht in der Landwirtschaft um alles abzuklähren.Es war alles geregelt. 1 Woche vor Unterzeichnung springt die Gemeinde ab.

Lässt aber wohlwissend das Ackerland zum Bauerwartungsland eintragen. Was bedeutet das für die Auflösung noch mehr Steuern anfallen. Weil Ackerpreis und Bauerwartungsland ca. Das 10 fachen. Das war 2008. Damit rückte die Machbarkeit in weite Ferne.

Dann gegen 2013. Die Kommune unter neuem Bürgermeister zeigt wieder Interesse. Diesmal in Zusammenarbeit mit einer Baugesellschaft. Treffen mit der Gesellschaft, Vorlage von Bauplänen. Wir mussten ein neues Gutachten erstellen lassen. Die letzten von 1994 und von 2002. Werte alle bekannt. Wieder zum Spezialisten berechnen wegen Steuer. Wohlgemerkt Erbengemeinschaft immer noch einig. Nur die Steuern. Da Bauerwartungsland das Betriebsvermögen hoch hält, und man das nicht durch drei Teilen kann.

Weiter zur Baugesellschaft mehrere Termine, wir wissen was die Gesellschaft Zahlen müsste damit wir die Steuern begleichen können. Termin zur Kaufpreisverhandlung steht. Wir glauben es geschafft zu haben. Zwei Tage vor Termin absagen der Baugesellschaft. Die Erben des angrenzenden Grundstückes wollen doch nicht verkaufen, sondern die Haltefrist von 10Jahren für Steuerbefreiung einhalten.

Jetzt ist fast 2023. Die Nachbarische Erbpartei würde jetzt verkaufen. Baugesellschaft hat kein Interesse mehr. Ersten wegen der Wirtschaftlichen Lage, zweitens weil sie schon genug investiert haben und wieder müssten.

Unsere Erbengemeinschaft immer noch soweit einig. Aber die Steuern. Ich möchte nicht mehr zum Spezialisten. Bin mittlerweile Recht fit In der Erbsache. Nur Steuerlich Blick ich nicht ganz durch. Ich würde es jetzt gerne Auflösen. Weil meine Tante wird bald 80. Hat auch drei Kinder. Wenn die Nachrücken finden wir keine Lösung mehr. Teilungsversteigerung ist Letze Option. Wie gesagt wir sind uns einig. Es ist etwas Vermögen da ich weiß nur nicht ob mein Anteil reicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie berechnet sich meine Steuer auf die Auflösung. Persönlicher Steuersatz? Tabellarischer Steuersatz 0 - 2 Mio € mit 30% bei Steuerklasse 3.? Freibetrag nur ab 55 Jahr möglich, da bin ich raus. Oder greift auch der persönlichen Freibetrag?

Weiß da jemand genauer bescheid und kann mir helfen?

Danke fürs Lesen und eure Antwort.

Grüsse inflames

Erbengemeinschaft, erbrecht
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Darf Witwe Vaterschaftstest des unehelichen Kindes ihres verstorbenen Ehemannes machen lassen?

Guten Abend,

Mein Sohn ist vor einem halben Jahr verstorben. Er war bis zu seinem Tod verheiratet und hat zwei leibliche minderjährige Kinder hinterlassen.

Ein 21jähriger Sohn stammt aus einer früheren Beziehung. Zu diesem Sohn gab es leider nur sehr wenige Begegnungen.

Mein Sohn hat den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt, so dass noch eine Restschuld durch meine Schwiegertochter als Erbin beglichen werden muss.

Unsere Familie ist allerdings schon sehr lange der Auffassung, dass dieses Kind kein leibliches Kind meines verstorbenen Sohnes sein kann (Vermutung).

Es gibt absolut keinerlei Ähnlichkeiten mit meinem Sohn bzw. zu seinen Halbgeschwistern.

Ich selbst kenne ihn nur von Fotos und bin der gleichen Meinung.

Nun geht es um den Erbschein, der beantragt werden muss, weil das Haus, in dem meine Schwiegertochter mit ihren beiden Kindern noch lebt, verkauft werden.

Sie kann mit einem Gehalt den Kredit nicht auf Dauer bedienen.

Es gibt bereits Kaufinteressenten.

Nun zu unserem Problem.

Der junge Mann kümmert sich um nichts, er gibt keinerlei Auskunft, ob er seinen Erbanteil annehmen oder ausschlagen möchte (null Bock).

Da wir als Familie immer öfter vermuten, dass es vielleicht wirklich nicht das leibliche Kind meines Sohnes ist, nun meine Frage:

Ist meine Schwiegertochter berechtigt, aus o. g. Gründen einen Vaterschaftstest von meinem verstorbenen Sohn und dessen vermeintlichem Sohn beauftragen zu lassen?

Mit freundlichen

und bestem Dank im voraus!

Angelika

Erbe, erbrecht
Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?

Guten Tag,

Frau X hat Grundsicherung in April beantragt. Hat alle Unterlagen damals abgegeben und ihr wurde mündlich zugestimmt, dass alle Unterlagen korrekt sind und die beim Landratsamt diese schnell bearbeiten werden, weil sie gar keinen Einkommen hat.

Leider hat man mit der Zeit nichts gehört und mindestens ein mal pro Monat musste ihr Sohn fragen wie es läuft, da die Miete nicht bezahlt werden konnte und sie auch Geld fürs Essen und weiteres brauchte.

In Oktober ist sie leider gestorben und nachdem ihr Sohn weitergefragt hat, wurde weiter bestätigt, dass an den Unterlagen noch bearbeitet wird. Nun war er Heute wieder beim Landratsamt und der, der zuständig war sagte, dass er sich nicht gemeldet hat, weil sie während des Bearbeitungszeitraumes gestorben ist und somit wurde der Antrag abgelehnt. Er wollte nichts schriftliches geben und die ganze Kosten wie die Krankenkasse und Miete wäre "nicht sein Problem".

Abgesehen von der Unhöflichkeit... sollte man laut Gesetz, bei einem Antrag, immer etwas schriftliches erhalten (egal ob Ablehnung oder einen Bescheid) oder irre ich mich?

Ich konnte kein Gesetz zu so einem Fall finden. Ist das wirklich legal, dass es bei einem Todesfall nach so einer langen Bearbeitungszeit einfach abgelehnt wird?

Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

erbrecht, Grundsicherung, Krankenversicherung
Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.

erbrecht, WOHNRECHT

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