Sicherheit für Übernahme der Instandhaltungskosten?
Meine Mutter kann aufgrund kleiner Rente die Instandhaltungskosten für ihr Eigenheim (Alleineigentümerin) nicht mehr bezahlen. Ich werde diese Kosten künftig für sie übernehmen, würde mich allerdings gerne mit einem Privatvertrag absichern, falls das Haus verkauft werden muss, weil meine Mutter in ein Pflegeheim muss.
Kann ich eine Art privaten fortlaufenden Schuldschein für meine Mutter ausstellen, so dass das Geld für die von mir bezahlten Handwerker-Rechnungen vom Verkaufspreis abgezogen wird, falls es zum Verkauf des Hauses kommen sollte?
Meine Geschwister und ich werden das Haus erben, mein Erbanteil ist größer. Mein Vater ist bereits verstorben, ein gemeinsames Testament wurde notariell hinterlegt.
Ich würde natürlich alle Rechnungen im Original sowie die Überweisungsbelege an den Schuldschein heften.
5 Antworten
Im Prinzip gewährst Du Deiner Mutter einen privaten Darlehensrahmen zu gewissen Konditionen, dessen Auschöpfung mit jeder von der Mutter genehmigten Instandhaltungsarbeit erhöht wird. Es wäre auch zu klären, wie man mit den Zinszahlungen in Abwesenheit von Tilgungen umgeht.
Im Erbfall befindet sich dieses Darlehen in der Erbmasse und mindert den Wert der Erbschaft für alle Erben. Das Darlehen wird dann aus der Erbmasse bzw. durch die Erben getilgt. Sollte einer der übrigen Erben allerdings aufgrund einer so resultierenden Überschuldung das Erbe ausschlagen, so hast Du keine Handhabe, den fehlenden Teilbetrag von dieser Person ebenso einzufordern. Das verbleibende Privatdarlehen verteilt sich dann nur auf die verbleibenden Erben.
Abhängig vom Wert der Immobilie könnte Deine Mutter auch Dir die Immobilie notariell überschrieben, ein Wohnrecht behalten, sowie Nebenkosten bestreiten. Instandhaltung wäre dann Dein Thema. Damit die anderen Geschwister nicht leer ausgehen, würde eine heute zu vereinbarende Kompensation von Dir gezahlt. Der Vorteil einer heutigen, einvernehmlichen Regelung besteht darin, dass alle Beteiligten diese sehenden Auges zu Lebzeiten eingehen. Die Aufrechnung von Kosten und Vermögenspositionen über längere Zeiträume, vor allem wenn Schätzungen über den Marktwert einer Immobilie involviert sind, ist potentiell Anlass für Differenzen.
Ihr solltet mal mit einem Notar zu möglichen Konstrukten sprechen.
Aufwendungen in Erwartung eines Erbes, sind in mehrfaher Hinsicht ein großes Thema in der Fachliteratur.
Es geht dabei sowohl um die Anerkennung als Betrag, der bei der Verteilung des Erbes zu berücksichtigen ist, wie bei der Wertermittlung, weil ja diese Aufwendungen des späteren Erben, den Wert ggf. erhöht haben, wie auch ggf. als Abzug bei der Ermittlung der Basis für die Berechnung der Erbschaftsteuer (wegen des hohen Freibetrags hier wohl nicht zu erwarten).
Wenn über die grundsätzliche Verteilung des Erbes Einigkeit besteht, sollte eine genaue Aufstellung der Kosten und deren Zahlung aber reichen.
Ich würde eine Grundschuld in Höhe der geschätzten Kosten der nächsten Jahre notariell eintragen lassen. Wenn beispielsweise Dach und Heizung anstehen, man auf 40.000 schätzt, dann die Grundschuld etwas höher ansetzen.
Die Grundschuld liegt ja häufig höher als die tatsächlichen Schulden.
Was es mit dem gemeinsamen Testament auf sich hat, erklärst Du nicht. Man müsste klären, ob eine Grundschuldeintragung trotzdem möglich ist.
Nur eine notarielle Absicherung in Form einer Grundschuldeintragung in ausreichender Höhe ist eine Absicherung!
Alles andere ist GutWill und Hoffnung.
An besten und in der Summe am kostengünstigsten ist der excellente Vorschlag von gandalf94305 dir jetzt gleich das Eigenheim zu überschreiben!
Ich denke, bin mir aber nicht sicher, dass sowas auch notariell festgehalten werden muss