Alleineigentümer von Eigenheim, Haus verkaufen ohne Zustimmung meiner Kinder?
Vor der Scheidung wurde Gütertrennung vereinbart und ich als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen.
Gleichzeitig wurde vereinbart das ich verpflichtet bin, beim Verkauf des Hauses jeweils ein Viertel des Erlöses an meine beiden Kinder zu bezahlen ( beides notariell beglaubigt)
In wie weit ist dieser Vertrag für mich bindend? Im Grundbuch stehe nur ich als Alleineigentümer.
3 Antworten
Wenn es dazu eine notarielle Urkunde gibt, ist der Anspruch einklagbar.
Aber wir kennen die Urkunde nicht. Um den Inhalt genau zu beurteilen, müsste man den Text kennen.
Was ist z. B. zur Belastung der Immobilie mit einem Kredit gesagt?
Was wäre, wenn Du die Immobilie verschenkst?
Das sind Fragen, die mir einfallen.
Gut, wenn der Vater das Konstrukt aushebeln will, beleiht er das Haus bis zum zweiten Rang (80 %), verjubelt, oder verschenkt das Geld und vererbt den schäbigen Rest an die Kinder.
Wer schreibt bloß solche lückenhaften Verträge?
Wenn die Verpflichtung zur Auszahlung an deine Kinder notariell beurkundet wurde, dann musst du das auch machen.
pacta sunt servanda.
Wieso sind die Würfel gefallen?
Das haben wir ja gerne, hier als Konifere zu imprägnieren, nur weil du offenbar das kleine Latrinum storniert hast.
Ich prostituiere!
Verträge sind einzuhalten
Alea iacta est-die Würfel sind gefallen.
(lex es Ars)
Lies den letzten Satz als Deutsche Aussprache (nicht Deutsche übersetzung).
Bei einer Schenkung wird genauso verfahren, also die Hälfte des Wertes geht an die Kinder. Zu einer Belastung der Immobilie wird nichts gesagt ( geschrieben)