Wie ist die Erblage? Kann ich noch erben?

Hallo!

Ich habe vor ca. 20 Jahren die Häfte meines Elternhauses von meinen Eltern abgekauft - zum üblichen Marktwert. Meine Eltern behielten die Andere Hälfte. Das alte Haus war renovierungsbedürftig, meine Eltern hatten das Geld dazu nicht. Ich habe renoviert in Höhe des hälftegen Hauswertes, habe sie finanziell unterstützt und versorgt. Mein Vater war bis zu seinem Tod 6 Jahre ein Pflegefall - meine Mutter hat ihn gepflegt - ich habe sie finanziell unterstützt. Beide hatten nur eine sehr kleine Rente. Ich habe 5 Geschwister, die alle verheiratet sind, eigene Häuser haben und wenig Interesse hatten, meine Eltern zu unterstützen. Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter Alleinerbin ihrer Haushälfte und des übrigen landwirtschaftlichen Grrundstücks und der Schulden, die meine Eltern auch noch hatten. Die Schulden wurden durch Verkauf der Güter getilgt. DIe Haushälfte meiner Mutter erhielten meineM Gechwister als Erbengemeinschaft übertragen. Meine Mutter erhielt in ihrer Hälfte das lebenslange Wohnrecht. Meine Mutter wollte den hälftigen Haukauf von mir nach dem Tod meine Vaters rückgängig machen und mich aus dem Haus haben, damit alle Kinder das ganze Haus zu gleichen Teilen erben.. Das hab Ich nicht gemacht. Ich bin nach Mobbing durch meine Mutter, die plötzlich nichts mehr von dem Verkauf wissen wollte - trotz Ihrer Unterschrit auf dem Kaufvertag - dann ausgezogen, habe nicht den Verkauf rückgängig gemacht. Ich möchte nach dem Tod meiner Mutter die zweite Hälte es Hauses von meinen Geschwistern abkaufen und das Haus übernehmen. Die Hälfte meiner Mutter ist noch 40 000 Euro Wert. Von ihrer Hälfte habe ich nicht geerbt nur meine Gechwister sind als Erbengemeinschafft eingetragen. Erbe ich nun nichts mehr? Habe ich ein Vorkaufsrecht beim Erwerb der Hälfte meiner Mutter. Können mir die Geschwister den Kauf der Hälte meiner Mutter verweigern? War der Kauf meiner Hälfte ein vorgezogenes Erbe? Muss ich dafür noch an meine Geschwister einen Ausgleich zahlen?

erbrecht, Hauskauf
Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung

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