Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

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Gilt Unterschrift unter Medikamenten am Sterbebett? Konto und Wohnung leergeräumt

Guten Tag, mein Bruder hat sich kurz vor dem Tod unseres Vaters eine beträchtliche Summe per Überweisungsvorlage, die mein Vater unter starken Schmerzmittel im Krankenhaus unterschrieben hat, auf seinem Konto überweisen lassen. Mir sagte er, wenn Vater stirbt, können wir die Beerdigung bezahlen und der Restbetrag wird später gerecht aufgeteilt. Auch Vaters Wohnung hat er mit all seinen persönlichen Dingen komplett geräumt und entsorgt. Mit dem Argument: Da kommt er doch eh nicht wieder zurück! Ich fand es nicht schön! Mein Bruder gab mir nach dem Tod des Vaters einen Teilbetrag der mir zustehenden Summe und meinte nun, ich könne dankbar sein, dass er mir überhaupt etwas gegeben hat. Vater hätte ihm das Geld im Krankenhaus geschenkt. Auch waren Gegenstände aus der Wohnung vom Vater verschwunden, bevor ich sie noch möbliert besichtigt habe. Mein Bruder hatte einen Schlüssel. Meine Fragen: Zählt eine Unterschrift unter starken Medikamenten? (wo er mehrere Stunden für brauchte, bis er sie bekommen hat, so sagte er es mir). Zählt eine handgeschriebene Vollmacht vom Bruder geschrieben, dass er für Vater alles Geschäftliche erledigen kann? Vater hat es wohl unterschrieben. Es gibt kein Testament und wir beide sind Alleinerben und jetzt zerstritten. Was kann ich tun um an mein Resterbe zu kommen? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

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