Kann ich Geld vom fremden Sparbuch abheben w. ich Buch habe und Geld einbezahlt hatte?
Mach ich mich strafbar wenn ich vom Sparbuch meines Patenkindes Geld abhebe, 2000 Euro pro Monat würde mit Buch doch gehen,oder? Ich hab das Geld dort einbezahlt, nun würde ich das aber aus persönl. Gründen wieder rückgängig machen.Geht das also ohne Probleme, Buch lautet auf den Namen des Kindes.
4 Antworten
Nein, das kannst bzw. darfst du nicht. Durch die Einzahlung des Betrags auf das Konto, welches im Name deines Patenkindes geführt wird, hast du es ihm geschenkt. Holst du es dir einfach ohne Einverständnis wieder handelt es sich schlicht und einfach um eine unrechtmäßige Aneignung (Diebstahl bzw. Veruntreuung).
... oder für jeden verständlich:
Geschenkt ist geschenkt! Wieder Holen ist gestohlen!
Das ist so nicht möglich, da das Patentkind Eigentümer des Sparbuchs und des darauf angesparten Betrages ist. Du kannst lediglich dein Patentkind bitten, dir das Geld wieder zurück zu geben. Einen Anspruch darauf hast du allerdings nicht.
Grundsätzlich kann jeder, der das Sparbuch vorlegt und ggfs das Kennwort kennt bis zu 2000 EUR pro Monat auszahlen lassen, wenn der Bank nicht gegenteilige Informationen bekannt sind.
Trotzdem nehmen Sie dem Patenkind geschenktes Geld weg.
Bitte dazu TopJob lesen. Das kann durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nicht richtig. Eine Schenkung kann widerrufen werden, solange sie noch nicht vollzogen ist. Vollzogen it sie erst bei Übergabe des Sparbuchs.
Ist falsch. Jeder Inhaber des Kontos kann das Geld abheben, zumal wenn es der ist, der das Konto eröffnet hat auf den Namen eines Anderen. Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier.