Hallo, ich habe über meine Rechtsschutzversicherung 2011 einen Anwalt bzgl. einer
falschen Nebenkostenabrechnung von 2010 beauftragt und hierbei 2011 meine Selbstbeteiligung von 50,00 Euro an den Anwalt bezahlt !. Da der Vermieter nicht reagiert bzgl. Nebenkostenabrechnung und der Fall sich bis Dato weiterzieht, geht es mittlerweile auch um die Nebenkostenabrechnung von 2011 !. Jetzt möchte mein Anwalt wiederholt diese Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro worauf ich bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragte, ob man 2x diese Selbstbeteiligung für den selben Fall " Nebenkostenabrechnung" verlangen kann !.
Zuerst wurde mir am Telefon gesagt das es auf keinen Fall 2x für die gleiche Sache diese Selbstbeteiligung verlangt werden kann und jetzt bestätigt ein anderer Sachbearbeiter meinem Anwalt Kostenschutz in einem Formschreiben "die außergerichtliche Tätigkeit zur Abwehr der Betriebskostenrechnung 2011" mit dem Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 50,00 Euro, worauf sich jetzt mein Anwalt beruft !.
Der Sachbearbeiter formulierte/begründete den Sachverhalt am Telefon dann "eventuell als zweites Verfahren/Forderung und jetzt einer neuer Rechnung des Anwaltes mit der Prüfung der Betriebskostenabrechnung von 2011" !.
Worauf ich antwortete "wenn es zu einer Verhandlung kommt ein Richter auch nicht zwei verschiedene Verhandlungen macht wenn es um ein und die selbe Sache geht, egal ob 2010 und 2011" !.
Keine Einigung und der Sachbearbeiter bleibt bei seiner Entscheidung !.
Meine Frage ist, ob hier eine zweite Selbstbeteiligung gefordert werden kann und wenn nicht was ich unternehmen kann ?.
Es geht hier um Kleinbeträge und keine großen Beträge, so dass mich die Rechtschutzversicherung und Selbstbeteiligung bereits mehr Kosten als meine Forderungen !.
Vielen Dank für die schnelle Antwort !.
Mit freundlichen Grüßen