Wasserschaden und Gebaeudeversicherung?
Mein Nachbar hat an seinem Haus einen Wasserschaden, welcher durch ueberlaufende Dachrinnen verursacht wurde. Ein Regenrohr war wohl defekt, jedenfalls will die Gebaeudeversicherung fuer den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Kann das richtig sein?
3 Antworten
Es gibt keine pauschale Gebäudeversicherung. Man kann auch nur Brandschutz vereinbaren und das hat grundsätzlich wenig mit Wasser zu tun.
Ansonsten gilt das was in den Bedingungen steht. Meistens wird die von mig zitierte Formel verwendet. Das ist wirklich eindeutig.
Es gibt aber auch Bedingungen die hier weiter fassend sind. Normaler Verschleiss ohne irgendwelche Auswirkung von außen ist in der Regel aber nicht versichert. Dann könnte ich auch mein Auto eintauschen wenn es aufgrund von Altersschwäche zusammenbricht.
Selbst in so genannter Allgefahren-Deckung sind Gefahren und kein Verschleiss versichert. Darüber hinaus ist man verpflichtet die Regenrinne schon regelmässig zu warten und zu säubern. Wenn hier ein Schaden durch äußere Einwirkung zwar versichert ist, die Regenrinne aber nicht gewartet wurde, dann wird die Versicherung sich auch hier zurecht weigern zu zahlen.
Das kann ich mir aus eigener Erfahrung gut vorstellen.
Umgangssprachlich wird aus einem Leitungswasserschaden schnell ein Wasserschaden. Unter "Leitungswasser" verstehen die Gebäudeversicherer aber "Frischwasser" und nicht wie hier im weitesten Sinne "Abwasser". Damit fallen Regenrohre und andere Abwasserrohre aus dem versicherten Schadenskatalog raus, man spricht schließlich (vermutlich deshalb) auch von "Fallrohren".
Ja. Leider ist es genau so richtig.
Er ist vermutlich gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Regen oder nicht gewartete Regenrohre gehört da nirgends rein.