Angenommen man hat einen Wasserschaden an einer Wand in einem Zimmer (Schimmelbildung etc.). Ist di eGebäudeversicherung in solch einem Teil verpflichtet die gesamten Kosten zu tragen, die durch ein Neustreichen des gesamten Zimmers (alle 4 Wände) entsteht oder nur die Kosten der einen Wand wo auch tatsächlich der Schaden war. Ich frage deshalb, da nur eine Wand zu streichen wohl etwas komisch ausehen würde, da sich neuer und alter Farbton doch deutlich unterscheiden lassen. Gibts hierzu Urteile?