Widerruf einer Versicherung - gilt Poststempel oder Eingangsdatum?
Guten Morgen,
eine Freundin hat sich eine Versicherung aufschwatzen lassen, die sie eigentlich überhaupt nicht benötigt. Deshalb hat sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, und vor den Feiertagen einen Brief an die VErsicherungsgesellschaft geschickt. Über die Feiertage wird bei der Post nichts passieren, weshalb sie jetzt Angst hat, dass der Brief nicht innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist beim Empfänger eingeht. Aber ist das nicht egal? Es zählt für den Widerruf doch sicherlich das Datum auf dem Posstempel, und nicht deas Datum, an dem die Versicherung das Schreiben bekommt, oder?
Danke und besinnliche Weihnachten!
1 Antwort
Da zählt ganz sicher das Datum auf dem Poststempel. Wenn innerhalb der Widerrufsfrist ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Ich würde auch immer empfehlen, den Brief als Einschreiben zu verschicken, um etwas in der Hand zu haben, wenn das Schreiben irgendwie verloren geht und nicht zugestellt wird.