Wasserschaden an der Wand, was zahlt die Gebäudeverischerung?
Angenommen man hat einen Wasserschaden an einer Wand in einem Zimmer (Schimmelbildung etc.). Ist di eGebäudeversicherung in solch einem Teil verpflichtet die gesamten Kosten zu tragen, die durch ein Neustreichen des gesamten Zimmers (alle 4 Wände) entsteht oder nur die Kosten der einen Wand wo auch tatsächlich der Schaden war. Ich frage deshalb, da nur eine Wand zu streichen wohl etwas komisch ausehen würde, da sich neuer und alter Farbton doch deutlich unterscheiden lassen. Gibts hierzu Urteile?
2 Antworten
Die Versicherung ist für die Beseitigung des Schadens zuständig. Wenn Du der Meinung bist, bei der Gelegenheit sollte gleich das ganze Zimmer gestrichen/ tapeziert werden, hat sicherlich niemand etwas dagegen, wenn Du die Gunst der Stunde nutzt und die restlichen Wände auf Deine Kosten renovierst. Ein Auto wird ja auch nicht gleich komplett lackiert, weil Du hinten rechts eine Beule bekommen hast...
Ich würde eher die Frage stellen, ob überhaupt die Gebäudeversicherung in diesem Fall zuständig ist. Sie übernimmt m. W. nur einen Frischwasserleitungsschaden und weder einen Abwasserleitungs- noch Bauundichtigkeitsschaden.
Bei einem Frischwasserleitungsschaden meines Nachbarn wurde unlängst die betroffene, innenliegende Wand beidseitig saniert und renoviert, aber nicht der Rest der Wände der beiden betroffenen Räume.
Stimmt, die grundsätzliche Frage wäre zunächst wie der Schaden entstanden ist und ob überhaupt geleistet werden muss. Eventuell käme ja auch die eigene Hausrat- oder die Haftpflicht des Schädigers infrage.