Welche Versicherung zahlt wenn Nachbar beim Sturm die Markise nicht eingefahren hat?
Einen sonnigen guten Morgen! Mein Nachbar ist im Urlaub und hat jemanden für die Zeit seiner Abwesenheit damit beauftragt, sich um die Wohnung zu kümmern. Vorgestern hat der vergessen, die Markise einzufahren, so dass der Sturm viel Angriffsfläche hatte und sie teilweise zerstört hat. Wessen Versicherung ist jetzt für die Regulierung des Schadens zuständig? Die des Besitzers, oder die der "Urlaubsvertretung"? Wird überhaupt gezahlt werden, oder kann die Versicherung auch sagen, dass es grob fahrlässig war, die Markise draußen zu lassen?
2 Antworten
vermutlich wird der Nachbar auf dem Schaden hängen bleiben.
Wenn der Helfer das nämlich als reine Gefälligkeit emacht hat, dann wäre sein Fehler nur versichert, wenn er die Gefälligkeitsklausel im Vertrag seiner Privathaftpflicht hat.
Würde der das aber beruflich machen, dann wäre er natürlich selbst schadenersatzpflichtig und müßte sich gegen so etwas versichern.
Wenn die Markise einen Schaden an einem Dritten verursacht hat, ist der Nachbar verpflichtet Schadenersatz zu leisten, ggf. seine Privathaftpflicht. Die Markise selbst ist nicht versichert. Der Nachbar wird den Schaden selbst zahlen müssen. Es sein denn, in der Haftpflichtversicherung des Beauftragten ist die Gefälligkeitshandlung versichert.