Geliehenes Auto: Zahlt Versicherung bei Diebstahl?
Hallo! Meine Eltern wollen im Sommer gemeinsam mit Bekannten nach Polen fahren. Das Problem ist, dass das Auto meiner Eltern etwas kaputt ist, und sie schon ein neues Auto bestellt haben. Deshalb wollen sie nicht mit ihrem Auto fahren, sondern mit dem Wagen meiner Tante. Wie sieht es aus, wenn einem ein geliehenes Auto geklaut wird?Kommt dann die Versicherung bei einem Diebstahl genauso für den Schaden auf als wenn meine Tante selbst gefahren wäre?
1 Antwort
natürlich, wenn deine Tante eine Teilkasko abgeschlossen hat. Die Versicherung haftet PKW-bezogen, nicht Fahrer-/ Halter bezogen.
Ich würde nur prüfen, ob deine Tante auch weitere Fahrer bei der Versicherung mit angegeben hat oder ob nur sich als Fahrer. Im letzten Falle würde ich mit der Versicherung klären, ob es zu einem Problem werden könnte, wenn nun doch weitere Fahrer (Eltern) in Frage kommen. Damit wäre dann alles geregelt, sofern TK.