zahlt die eigene Glasversicherung Schaden, wenn fremdes Kind meine Scheibe kaputt macht?
meine Freundin meint heute morgen, wir müssen die Versicherung mal kontaktieren und nachfragen, wie es sich verhält, wenn ein fremdes Kind unsere Glasfront beschädigt. Wir wohnen neben einem Kindergarten und da kommt schon so manches rüber zu uns in den Garten. Müsste der Kindergarten dann nicht für den Schaden aufkommen?
4 Antworten
Eine interessante Frage. Da sich ja bei einem Schaden die persönliche Schuld eines Kindes wohl kaum feststellen läßt, müßte der Schadenersatz vom Kindergarten übernommen werden, weil ja auch die Gefahr aus dem Betrieb des Kindergartens resultiert.
Ich bin auch der Ansicht, dass ein solcher Schaden vom Kindergarten ersetzt werden muss.
Nach den Bedingungen müßte die Versicherung zahlen, wenn ein Bruch auftritt udn sich ein Schuldiger nciht auftreiben äßt, oder besser, sie müssen zahlen und können sich ggf. bei einem Verursacher schadlos halten.
Also soweit ich die Bedingungen kenne, leistet eine Versicherung generell bei Glasbruch - erstmal unabhängig davon, welche Ursache es gibt. Ausnahme sind Kriege und Revolutionen, aber so schlimm wird es mit einem Kindergarten in der Nachbarschaft ja nicht sein. Dann steht noch die Haftungsfrage. Das Kind wird noch nicht schuldfähig sein, ist vermutlich raus aus dem Schneider. (Ausnahme, falls die Eltern eine Privathaftpflicht mit Einschluss deliktunfähiger Kinder haben.) Ob du den Kindergarten in Haftung nehmen kannst, hängt davon ab, ob deren Betriebshaftpflicht ein Versämnis anerkennt. Variante 1: Der eigenen Glasversicherung melden. Die müssen entweder zahlen oder bei den anderen (Kind oder Kindergarten) Regress nehmen. Falls es aber öfter passiert, kündigt euch die Versicherung nach Schadenfall. Variante 2: Mal mit dem Kindergarten reden, ob die das problemlos mit ihrer Betriebshaftpflicht abwickeln können.
wenn Scheibe kaputt - Versicherung zahlt.
Eigentlich ganz einfach, denn ganau dafür ist die Versicherung da. Auch wenn der Glasbruch nachweislich durch ein Kindergartenkind entstanden ist würde die Haftplicht des Kindergartens nicht bezahlen, denn die zahlt nur wenn die Erzieherinnen Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und das ist kaum nachzuweisen. Ansonsten sind Kindergartenkinder nicht für Ihre Taten haftbar zu machen (Rechtsfähigkeit unter 7 Jahren).
Also ist genau für solche Fälle die Glasversicherung gut, wer und wie die Scheibe kaputt ging ist der egal.
das wird schwierig bei so kleinen Kindern, meist weigern sich die Versicherer bei Kindern unter 7 Jahren überhaupt etwas zu regulieren. Bei älteren Kindern ist eine Regulierung über die jeweilige Haftpflichtversicherung kein Problem.