Guten Tag.
Folgender Fall: Freunde von mir sind Großeltern haben bereits vor einigen Jahren ein Sparbuch auf den Namen ihres (noch) minderjährigen Enkels eingerichtet. Der Junge ist 17, aber wird im kommenden Monat volljährig. Sein Lebenswandel gefällt den Großeltern allerdings nicht, weil er jedes Wochenende betrunken ist und auch schon Ärger mit der Polizei hatte. Deshalb soll er den Betrag auf dem Sparbuch erst einmal nicht bekommen. Können sie das Geld einfach so einbehalten, oder hat er als 18. Jähriger einen Anspruch auf das Geld. Das Sparbuch ist wie gesagt auf seinen Namen eingerichtet.
Vielen Dank im Voraus