Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?

Tachchen,

ich habe jetzt schon ein wenig recherchiert und erhoffe mir Klarheit.

Ich habe für 6 Monaten in einer "frisch sanierten" Wohnung ein Zimmer bewohnt. Insgesamt war das Ganze als WG ausgelegt, bei dem jedes Zimmer einzeln vermietet wurde. Es gab einen Pauschalpreis, der auch Strom, Heizkosten, Warmwasser und Internet beinhaltet. Ergo sind Nachforderungen Richtung Nebenkostenabrechnung schonmal nicht drin. Bei meiner Recherche bin ich noch auf ein paar andere Ungereimtheiten gestoßen (offensichtlich wurden hier Seitens des Vermieters alle Grauzonen so ausgenutzt, dass die Mietpreisbremse umgangen wurde --> anderes Thema). Fakt ist: es hat sich das Bild ergeben, dass der Typ ein Abzocker ist.

Konkrete Frage: Die Übergabe erfolgte durch einen Vertreter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Das liegt mir so auch schriftlich vor. Im Protokoll taucht dann noch folgende Klausel auf: "Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung nachträglich festgestellter (verdeckter) Mängel/Schäden."

Bei der Übergabe war meine Mitbewohnerin dabei. Die Zimmertür wurde nach der Übergabe offen gelassen. --> Sprich ab hier konnte im Prinzip jeder aus der WG und auch jeder Besucher in das Zimmer.

Nun behauptet der Vermieter (per Whattsapp) es würde in dem Zimmer nach Gras riechen (laut meiner Mitbewohnerin war er noch nichtmal vor Ort). Dies müsste er erst genau prüfen und behält daher meine gesamte Kaution ein.

Ich habe mal Gras geraucht - vor ca. 16 Jahren das letzte mal --> nicht in dieser Wohnung :D

Was kann ich tun? Sehe ich es richtig, dass er mir nachweisen müsste, dass ein verdeckter Mängel, welcher Art auch immer, durch mich verursacht wurde?

Und wie sind hier die Fristen für Ihn? Wie lange kann er das Spielchen treiben?

Hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank!

Kaution, Mietrecht
Fensterrahmen (alt) durch Windstoß gebrochen, wer zahlt?

Hallo, durch einen kräftigen Windstoß ist unsere Badezimmerfenster am Holzrahmen unten gerissen und wird nun endlich komplett ausgetauscht. Nun stellt sich die frage wer denn zahlen muss, die Vermietung hat natürlich direkt uns die kosten zugeschoben, davon will ich mich aber sehr gerne abwenden.

Zur Erläuterung: Es war ein Windstoß, etwas recht unvorhersehbares und somit doch eigentlich nicht unsere Schuld (oder?). Auch ist das Fenster von 1985!!! also 35 Jahre alt und noch obendrauf kommt das das Fenster direkt neben der Duschwanne OHNE Schutz vor direkter nässe ist (wir haben uns mit einem Duschvorhang natürlich beholfen, der aber kompliziertwerweise um die Ecke gehen muss wegen dem Fenster. Der innere Rahmen wurde schön mit weißer Farbe "sarniert", Vorschäden konnten wir also dadurch gar nicht sehen. Aber mal im ernst, ein intakter Holzrahmen bricht nicht so einfach wegen einem etwas festeren Windstoßes! Wurde mir von einigen auch so gesagt.

Ich suche noch die passende Argumentation diese Kosten (1200 Eure, auch wegen Notdienst der uns das Fenster wieder eingerenkt hat für den Moment) auf den Vermieter zu welzen, da ich es nicht einsehe die eigentlich vom Vermieter zu erwartenden Renovierung jetzt auf uns Mieter zu schieben, nur weil wir in dem Moment wo es endlich mal kaputt gegangen ist die Mieter sind. So lassen sich die Renovierungskosten auch senken, denkt sich die Vermietung...

Danke für eure Antworten

Mietrecht, Schaden

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