darf vermieter vor meinen fenster garten anlegen

5 Antworten

Bei unseren Wetterverhältnissen 10 Std. Aufenthalt im Garten, sag ich "Respekt". Wenn eine Lärmbelästigung gegeben ist, den Vermieter ansprechen. Bitte Vorsicht bei Kinderlärm. Die Blagen können sich fast alles erlauben heutzutage.

erstens habe ich nichts gegen kinder habe selber drei die auch ein recht auf ruhe haben zweitens ist es kein garten sondern vorgarten wo ausdrücklich in der Hausordnung verboten ist auf den Grünflächen zu spielen und das der weg zur Eingangstür mit Spielzeug fahrad und Gartengeräte versperrt ist,ist auch ärgerlich und drittens herr becker wenn sie nichts zu sagen haben dann halten sie ihr beleidigendes Mundwerk!!!!!


blnsteglitz  12.06.2013, 11:05

na du bist aber auch nicht fein- sogar sehr ungehobelt im Gegegnsatz zu Herrn Becker -

Im übrigrigen bist du hier in einem FinazForum- ich kannnicht erkennen was deine Frage mit Finanzen zu tun hat - vielleicht klärst du uns mal bitte auf? Aber sachlich und so dass wir deine Frage auch wirklich verstehen.

finanzfrageTeam  13.06.2013, 07:31

Liebe Suesanna,

ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Support

EnnoBecker  12.06.2013, 11:18

Hier steht noch mehr von dieser Textsuppe. Wer liest den Müll?

Beleidigungen prallen an mir übrigens ab und Niveau ist keine Creme. Ich habe dir einen DH gegeben, weil ich finde, dass deine Bemerkung eine besondere Hervorhebung verdient hat.

Hast Du was gegen Kinder? Dann hast Du aber vor Gericht schlechte Karten! Und wenn die Nachbarin die Gartenarbeit macht, braucht kein Gärtner bezahlt zu werden und die Nebenkosten sinken. Was gibt es da zu meckern?


Ariene  12.06.2013, 11:04

Die Fragestellerin hat ein Kinderzimmer in Ihrer Wohnung, weil Sie Kinder hasst......

Privatier59  12.06.2013, 11:30
@Ariene

Du ahnst nicht, was ich schon insofern schon zu hören bekommen habe....

Was spricht dagegen, sich bei gutem Wetter im Garten aufzuhalten? Doch allenfalls die gesetzl. oder mietvertragl. bzw. per Hausordnung geregelten Mittags- und Nachtruhezeiten.

Und gegen "Lärm" spielender Kinder hast du keine rechtliche Handhabe.

G imager761

Zunächst würde ich versuchen, mit der Nachbarin zu sprechen, ob man die Aktivitäten im Vorgarten nicht auf bestimmte Uhrzeiten begrenzen kann. Wenn das nicht funktioniert, dann sollten Sie mit der Hausverwaltung / Vermieter sprechen. Zunächst schreiben Sie ja selbst, dass in der Hausordnung steht - also verstößt Sie gegen die Hausordnung. In dieser wird sicher auch etwas von Ruhezeiten stehen?! Diese sind auch einzuhalten (auch wenn es spielende Kinder sind), dass die Fläche nicht als Spielplatz genutzt werden soll. Und so wie Sie es beschreiben, wird der Vorgarten inzwischen als Privatgarten von Ihrer Nachbarin genutzt?! Dann würde ich darauf hinweisen, dass ich diese Fläche nicht mehr in den Nebenkosten haben möchte, wenn es das Privatvergnügen einer einzelnen Mieterin ist. Aber wie gesagt, erst einmal das vernünftige Gespräch mit Nachbarin und Vermieter suchen.