Schimmel angeblich wegen wenig Lüften - darf der Vermieter mir das anhängen?

8 Antworten

Ich kann mich eines Gerichtsverfahrens erinnern, wo es um genau die von Dir beschriebene Problematik ging und wo -nacheinander- nicht weniger als 3 (drei!) Bausachverständige prüfen mußten, ob nun Vermieter oder Mieter recht hatten. Allein die Kosten der Begutachtung reichten schon in den fünfstelligen Bereich, von den Kosten der Wiederherstellung des Hauses ganz zu schweigen, denn der letzte Gutachter hatte ua Wände aufgestemmt um die Baustruktur zu ermitteln. Letztendlich war eine diagonale Kältebrücke Ursache des im damaligen Fall aufgetretenen Schimmelschadens und nicht das Lüftungsverhalten des Mieters.

Den Parteien des damaligen Verfahrens war egal, dass die Verfahrenskosten in absurdem Verhältnis zur Klageforderung standen. Auf der einen Seite stand eine Baugenossenschaft, auf der anderen Seite ein rechtsschutzversicherter Mieter. Wer Kosten und Nerven schonen will, der sollte besser kooperieren und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Nein, so einfach ist es nicht. Der Vermieter ist bei Schadensersatzansprüchen in der Beweispflicht. Sollte das Verhältnis allerdings zwischen Euch und Vermieter nicht angespannt sein, besteht die Möglichkeit gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen, der die Ursache für den Schimmelpilz feststellt. Gegeben falls kann dann der Vermieter gegenüber etwaigen Handwerkern Nachbesserung fordern, wenn es sich um sanierten Wohnraum handelt? Es besteht auch die Möglichkeit über eine Mietminderungsklage die Sache klären zu lassen, dann wird aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso ein Gutachter beauftragt werden, aber außergerichtlich ist immer besser, wenn man noch länger dort wohnen möchte. Es kann ja auch sein, dass hier eine arglistige Täuschung vom Vermieter vorliegt, dass vorherige Mieter deshalb den Mitvertrag gekündigt haben und der Vermieter für eine Neuvermietung die Wohnung nur oberflächlich renoviert hat?

Ob Du oder der Vermieter im Recht ist, das kann letztendlich nur ein Bausachverständiger entscheiden. Tatsache ist, dass in vielen Fällen die Mieter durch zu wenig Lüften eine Schimmelbildung erst ermöglichen oder zumindest begünstigen.

Je besser heute Gebäude thermisch isoliert werden, umso geringer ist die Durchlässigkeit der Aussenmauern für Feuchtigkeit. Daher muß das Lüftungsverhalten entsprechend angepasst werden oder es kommt unweigerlich zur Schimmelbildung.

Natürlich gibt es auch Baumängel, die zur Schimmelbildung führen, aber diese zeigen sich eigentlich schon kurz nach der Fertigstellung eines Gebäudes. Wenn also die Vormieter Deiner Wohnung keine Probleme hatten, dann solltest Du Probleme bekommen, dem Vermieter die Schuld für den Schimmelbefall in die Schuhe zu schieben. Also erkundige Dich mal bei denen oder den Nachbarn im Haus, die können Dich drüber informieren.

Hallo Grasshopper ! Da hast Du wahrlich eine super Frage eingestellt ! Mietminderung wegen Schimmel ist ein bekanntes Streitobjekt zwischen Mieter und Vermieter ! Selbst Gerichtsentscheide helfen da nicht wirklich weiter.

Natürlich wird der Vermieter den Schwarzen Peter an Dich zurückgeben, welcher Vermieter macht das nicht in erster Instanz. Die Beweislage ist auch wirklich schwierig.

Wo wohnst Du denn ? Ost oder West ? Ich habe Dir hier einmal einen Link herausgesucht, der wird dich klarer sehen lassen :

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_schimmel_spak.htm

nicht ganz uninteressant ist dieser Punkt :

Spakflecken (bei Betonbauten in den neuen Bundesländern)

Der Mieter einer Betonbau-Wohnung ist wegen auftretender Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbildung und Stockflecken) zur Mietminderung berechtigt. Es ist gerichtsbekannt, dass Betonbauten schlecht bzw. gar nicht atmen. Diesem Zustand kann auch durch sachgemäßes Lüften und Heizen nur unzureichend begegnet werden. Dem Mieter ist daher nicht der Vorwurf eines falschen Lüftungs- und Heizverhaltens zu machen.

KreisG Görlitz, Urteil vom 29.12.1992 - 7 C 531/92, WM 1993, S. 113.

Vielleicht hilft's Dir ! K.

Wer eine Forderung stellt, muss sie auch beweisen können. Da bist du gut beraten, einen Sachverständigen mit Begutachtung zu beauftragen, dessem Schiedsspruch man sich unterwirft (Schiedsgutachten). Hierzu gibt es klare rechtliche Regelungen. Beratungen dazu führen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch. Die Adressen erhälst du bei der örtlichen IHK. Denn andernfalls droht nach Mietrückstand i. H. v. 2 MM fristlose Kündigung :-O

G imager761