Mieterhöhung einklagen. Geht das auch ohne Anwalt oder muss man da einen einschalten?
Habe nun gelesen, daß der Mieter die Prozesskosten zahlen muss, wenn das Gericht der Mieterhöhung zustimmt. Muss der Mieter auch den Anwalt zahlen?
3 Antworten
Was bei Gericht heraus kommt, da sind wir alle in Gottes Hand. Grundsätzlich ist beim AG kein Anwalt vorgeschrieben. Ist Deine Begründung der Erhöhung rechtens und nachvollziehbar geht's auch ohne.
Zuständig für solche Klagen ist das Amtsgericht und da gibt es keinen Anwaltszwang. Du darfst also ohne Advokat loslegen.
Aber: Entschuldige mal die unverblümte Offenheit. Deine Fragen weisen Dich nicht gerade als profunden Sachkenner des Mietrechts aus und das ist in Zivilsachen ein Riesenproblem. Da gilt nämlich der Verhandlungsgrundsatz und nicht die Untersuchungsmaxime. Was bedeutet das: Vereinfacht gesagt, dass die Arbeit von den Parteien zu erledigen ist und nicht vom Gericht. Der Richter wird Dir eine unschlüssige Klageschrift nicht schlüssig machen sondern sich klammheimlich darüber freuen, einen Fall schnell vom Tisch zu haben. Er wird die Klage abweisen und Du als Kläger trägst die Kosten, inklusive der Anwaltskosten des Mieters. Mein Rat lautet also: Laß Dich anwaltlich vertreten.
Du hast Recht. Werde über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken.
Sofern der Mieter die Klage verliert - bis dahin zahlst du deine Prozesskosten einschl. anwaltlicher Vertretung erst einmal selbst und im voraus. Und dann immer noch aus eigener Tasche, wenn der Mieter zahlungsunfähig wäre.
Da macht es Sinn, sich bereits bei dem Mieterhöhungsverlangen eines versierten Fachmannes zu bedienen - so einfach, wie du dir das vmtl. vorstellst ist es nämlich nicht, mehr Miete zu bekommen :-O
G imager761