Was darf der Vermieter alles über den potentiellen Mieter nachforschen?

3 Antworten

Aber was geht zu weit?

Wenn er bei Dir in die Wohnung einbricht um Deine Kontoauszüge einsehen zu können würde das ohne Zweifel zu weit gehen und als Hausfriedensbruch plus Sachbeschädigung strafbar sein. Wenn er in der Zeitung eine Anzeige aufgibt mit dem Inhalt "WilhelmR ist pleite" nur um zu sehen, ob Banken darauf den Kredit kündigen würde das ebenfalls zu weit gehen weil es eine Verleumdung wäre (natürlich nur, wenn Du nicht wirklich pleite bist). Ansonsten aber ist Nachforschung nicht strafbar und ich fürchte, Du solltest Deine Empörung darüber besser für Dich behalten. Ansonsten gibt es keinen Mietvertrag.

Legst Du dem Vermieter Einkommensnachweise der letzten 3 Monate vor, kann er sich ein Bild darüber machen, ob Du in der Lage bist, die Mietkosten aufzubringen.

Mehr dürfte ihn eigentlich nicht interessieren, aber das ist nur theoretisch. In der Praxis sieht es leider anders aus.

Klar will der Vermieter sichergehen, dass ich finanziell in der Lange bin die Miete zu zahlen.

Nicht nur. Auch der pflegliche Umgang mit seinem Eigentum, Rücksichtnahme auf die übrigen Mietparteien spielen da eine entscheidende Rolle :-)

Von daher darf der Vermieter alles anstellen, um dies herauszufinden :-O

Selbst kann er deine Ex-Vermieter/Nachbarn anrufen, bei der creditreform Auskunft einholen, deinen Arbeitgeber befragen, eine Detektei beauftragen usw.

Von dir darf er vor Mietvertragsschluss Vorlage von Gehaltsnachweis bzw. Steuerbescheid deiner selbständigen Einkünfte, schufa-Auskunft ebenso verlangen wie eine Selbstauskunft.

Da darf man allersings bei unzulässigen Fragen (Tierhalter, Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Nationalität...) lügen - bei Gehaltsauskünften oder Anzahl und Namen der Einziehenden aber nicht (Anfechtungsgrund).

Hinreichend sicher geht er dann mit einer Kautionsvereinbarung, beiderseitigem Kündigungsverzicht und einem individuellen Mietvertrag oder Anlagen: Die wären bindend, auch wenn Auszugsrenovierung, Alleinvermietung, Untervermietverbot und Nichthaltung von Hund oder Katze geregelt wäre.

Wenn du jemendem unbekannten eine sechsstelligen Wertgegenstand anvertrauen möchtest, würde dir das ebensowenig wichtiger sein wie die "Privatsphäre" :-)

G imager761


MadRampage  20.08.2013, 09:56

Darf der Vermieter wirklich selber Auskünfte über den Bewerber einholen OHNE die Einverständnis des Bewerbers? Muss nicht der Bewerber/Mieter die Einverständnis dafür geben?