Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete

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