Hallo,

zu meiner Wohnung gehört ein Kfz-Stellplatz, für den ein extra Mietvertrag gefertigt wurde, der mindestens drei Jahre läuft. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn auch gleichzeitig die Wohnung gekündigt wird. Auch nach dieser Mindestmietdauer ist eine Kündigung nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

Da ich im Rentenalter bin, frage ich mich, was passiert, wenn ich kein Auto mehr fahren kann oder auch das Auto aus finanziellen Gründen abmelden muss. Ich müsste also theoretisch, wenn ich das Kfz im Februar abmelde, bis Dezember den Stellplatz bezahlen. Eine andere Nutzung, außer für ein Kfz ist nicht erlaubt.

Weitere Kündigungsmöglichkeiten sind in dem Vertrag nicht vorgesehen. Komme ich also im "Notfall" trotzdem aus dem Vertrag, ohne dass ich gleichzeitig meine Wohnung kündige? Natürlich möchte ich so lange wie möglich Autofahren, doch drei Jahre sind lang.

Herzlichen Dank schon mal für eure Antworten,

freundliche Grüße, Cyra