Der Vermieter, der aus der Türkei stammt, hat sich beim Wohnungsrückgabe schriftlich geeignet, die Schimmelbeseitigung durch eine FachFirma in Höhe von 600€ durchzuführen (Angebot ist vorhanden). Nach dem Auszug sagte er, er will diese Arbeit selbst erledigen und fordert einen Betrag von 9750€ dafür.
Das Gericht beauftragte einen Gutachter, den Fall zu prüfen. Wie dies vor Gericht weitergehen könnte?
Danke für Ihre nützliche Beitragen.