Müssen Vermieter eine Kautionsversicherung als Alternative akzeptieren?
Müssen Vermieter auch eine Kautionsversicherung als Alternative zur normalen Kaution akzeptieren oder könne sie dies auch als Zahlungsform ablehnen?
2 Antworten
Müssen Vermieter auch eine Kautionsversicherung als Alternative zur normalen Kaution akzeptieren
Nein. Müssen muss man, was vereinbart ist, und demnach ist die Art der Mietkaution mietvertraglich bestimmt und demnach nicht optional.
Die andernfalls anwendbaren Vorschrift des § 551 BGB bestimmen "(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, [...]" und in (3) genauer: "Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen."
Warum sollte der Vermieter davon abweichend denn eine vereinbarte Kaution beim Kautionsgeber ggf. erst einklagen müssen oder auf Bürgen zurückgreifen willen, die insolvent werden können?
G imager761
Ein Vermieter kann nach BGB eine Mietsicherheit in Geld verlangen. Sie kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Punkt.
Ich würde selbst bei AAA-Rating der Kautionsversicherung so etwas nicht akzeptieren, weil ich mich dann erst durch einen Wust von Versicherungsbedingungen arbeiten muss, um festzustellen, ob die Versicherung dieselbe Sicherheit bietet wie Bares.
Für den Mieter bietet sich allemal ein Kredit an. Kann er die Kaution nicht wenigstens in einem Jahr zusammenbringen, sollte er sich fragen, ob er nicht eine günstigere Wohnung nehmen sollte.