Hallo, Wir wollen ein Grundstück kaufen, auf welchem einer von mehreren vorgeschlagenen Architektenentwürfen umgesetzt werden muss. Eine Baufirma und Bauantrag müssen schon vor Grundstücks-Notartermin beauftragt werden. Wir wissen nun schon , dass wir damit rechnen müssen, dass die Grunderwerbssteuer sowohl auf Grundstück als auch auf das Gebäude anfallen könnte :( Wir haben nun eine Kostenaufstellung (Kostenschätzungen des Architekten) mit den einzelnen Posten von KG100-KG700. Jetzt ist unsere Frage, auf welche KG's die Grunderwerbssteuer anfallen würde. KG100, 300 und 400 ist klar, aber auch auf z.B. KG700 (Architektenhonorare, Statiker, Baugenehmigung, ...)? Das würde schon einen Unterschied von ein paar Tausend Euronen ausmachen.... Danke für die Hilfe!
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