Grunderwerbsteuer auf welche Leistungen?
Hallo, Wir wollen ein Grundstück kaufen, auf welchem einer von mehreren vorgeschlagenen Architektenentwürfen umgesetzt werden muss. Eine Baufirma und Bauantrag müssen schon vor Grundstücks-Notartermin beauftragt werden. Wir wissen nun schon , dass wir damit rechnen müssen, dass die Grunderwerbssteuer sowohl auf Grundstück als auch auf das Gebäude anfallen könnte :( Wir haben nun eine Kostenaufstellung (Kostenschätzungen des Architekten) mit den einzelnen Posten von KG100-KG700. Jetzt ist unsere Frage, auf welche KG's die Grunderwerbssteuer anfallen würde. KG100, 300 und 400 ist klar, aber auch auf z.B. KG700 (Architektenhonorare, Statiker, Baugenehmigung, ...)? Das würde schon einen Unterschied von ein paar Tausend Euronen ausmachen.... Danke für die Hilfe!
3 Antworten
Im Grunderwerbsteuergesetz finde ich nichts über die Kennziffern KG 100 bis KG 700 als Berechnungsgrundlage von Grunderwerbsteuer, sondern nur, dass der Vertrag über Grundstück und Errichtung eines Gebäudes als Einheit zu betrachten sind und die Entgelte die Basis für die Steuerberechnung sind.
Das bedeutet, wenn die Lieferung eines EFH vereinabart ist, dann ist das komplett die Berechnungsgrundlage.
Sind dabei Leistungen ausgenommen, weil die Erwerber die Malerarbeiten, oder auch den Einbau der Heizung selbst machen, dann wäre auch nur auf den verminderten Betrag die Steuer fällig.
Man braucht dann die gekauften Tapeten, die Farbe usw. nicht nachzuversteuern.
Von solch einer Sache kann man grundsätzlich nur abraten. Da bist Du offensichtlich an jemanden geraten der aus Dir viel Geld raus leiern will! Wenn ich schon lese - Baugenehmigung - Sowas braucht man heute nicht mehr wenn ein rechtskräftiger B-Plan vorhanden ist. Dann baut man mit Bauanzeige für 35DM. Statiker genau das selbe, wenn der Planer Bauingeneur ist, dann ist die Statik PRÜFUNGSFREI eine Kopie des Ingeneursausweises bei der Bauanzeige reicht und es fallen keine Kosten an. Suche Dir einen seriösen Planer. Das wird Dir sicherlich einen 5-stelligen Betrag sparen.
Naja, eigentlich wollte ich nur wissen, welche Kosten des Baus grunderwerbssteuerpflichtig sind... Also ob es auch Außenanlagen und Honorare betrifft, oder nur die reinen Baukonstruktionskosten. Bin aus den antworten jetzt nicht so schlau geworden.
Ich glaube nicht, dass wir an einen Halsabschneider geraten sind, weil der Planer dieses Projektes die Stadt ist. Und wir müssen halt ne Baugenhemigung haben, um bauen zu können.... Finde das nicht so ungewöhnlich?!
Danke für die bisherigen Antworten
Ach so, und Grundstück und Haus sind nicht von einem Anbieter. Das Grundstück ist von der Stadt und wir müssen ein Haus daraufbauen, was von einem der ausgewählten Architekten geplant wurde. Wer dieses Haus baut ist uns überlassen.