Was kann bei einer Greundbuchsicherung für mein Bruder passieren?
Mein Bruder fragte uns ob wir für sein Darleen auf unser Haus eine Grundschuld als Sicherung eintragen lassen würden. Was könnte uns passieren ??? wenn er sein Darleen nicht zahlen kann oder stirbt usw. Er lebt in Trennung und kann daher nicht auf seine Hauser eine Grundschuld aufnehmen.
Danke schon mal im vorraus Gruß Dörte
3 Antworten
Wenn er nicht zahlt, verliert ihr Euer haus.
Ihr geht keine persönliche Bürgschaft ein, aber ihr gebt die Dingliche Sicherung.
Somit, wenn der Bruder nicht zahlt, wird der Kreditgeber das Darlehn bei ihm kündigen udn fällig stellen. Wird nicht abgelöst, geht Euer haus in den Zwang. Besser , erstmal werdet iht gefragt, ob ihr die Grundschuld ablösen wollt, wenn ihr das nicht könnt, wird die ZWangsversteigerung eingeleitet.
Problem dabei, ihr merkt nicht, wenn er nicht zahlt. Durch Zinsen und Kosten, kann sich der Betrag sehr erhöhen.
Wieso kann er wegen der Trennung seine eigenen Immobilien nicht belasten? Wenn es seine sind, kann er. Wenn sie ihm und der Frau gemeinsam gehören, so sind sie nciht seine. Dann muss er eine Vermögensauseinandersetzung mit der Frau schon mal vor der Scheidung herbeiführen.
Auch diese Scheidung/Trennung ist ein Risiko für Euch. Wenn ihr die dingliche Sicherheit gebt, ohne zu wissen, mit welcher Belastung er aus der Trennung herausgeht, ist es nicht sicher, ob er zahlen kann.
Wenn er stirbt ist es eigentlich kein Problem (für Eure sicherheit). Er braucht nur eine Risikolebensversicherung mit fallender Leistung (also die sich nach unten an die fallende Darlehnssumme anpaßt), die zahlt wenn er stirbt.
Wofür braucht er das Geld? für seinen Betrieb? läuft der so gut, dass er zahlen kann? Kennst Du seine Bilanzen? Seine Buchhaltung.
Also ich wäre vorsichtig.
Wenn er nicht mehr zahlen kann, wird Euer Haus als Sicherheit durch die darlehensgebende Bank zwangsverwertet, d.h. verkauft.
Wenn er in Trennung lebt, dann sollte er erst mal diesen Zustand bereinigen, indem eine saubere Scheidung mit einer Vermögensauseinandersetzung durchgeführt wird. Dann kann er auch auf seine Häuser wieder zugreifen (falls ihm dann noch alle gehören) und Besicherungen unternehmen.
Warum braucht er jetzt ein Darlehen? Warum kann er das nicht selbst besichern? Gibt es nur ein paar Häuser, die gemeinsames Eigentum der noch-Eheleute sind, oder gibt es weitere Sicherheiten? Hat er jetzt schon finanzielle Probleme? Um welchen Betrag geht es bei dem Darlehen?
Ich würde primär einen anderen Ausweg suchen, bevor Ihr Euer Haus als Grundschuld für ein Darlehen des Bruders zur Verfügung stellt. Das Risiko wäre mir in der aktuellen, unsicheren Lage des Bruders einfach zu hoch. Wenn Ihr eine verfügbare Cash-Reserve habt, die nicht unabdingbar notwendig ist, dann sprecht mit dem Bruder lieber über ein Privatdarlehen. Das riskiert wenigstens nicht Euer Familienhaus.
Dörte:
Die Bruderliebe sollte nicht soweit gehen, dass du deine Immobilie verlierst. Die Gefahr ist gegeben. Stellt er die Zahlungen an die Bank ein oder gerät in Vermögensverfall, dann wäre die Bank aufgrund der vollstreckbaren Grundschuld berechtigt, die zwangsweise Versteigerung deiner Immobilie über das zuständige Amtsgericht durchzuführen.
Wenn du neben der Grundbuchsicherheit auch noch persönlich mit deinem sonstigen Vermögen haften solltest, besteht die Gefahr, dass du alles verlierst.
Lösung: Leih ihm – soweit es dir nicht schwer fällt und es deine Finanzen zulassen und du ihm auch eine lange Stundung zu gewähren bereit wärest oder sogar einen gänzlichen Rückführungsverzicht ohne weiteres verkraften könntest - ein niedrig verzinsliches Darlehen mit langer Laufzeit.
Soweit so gut, bis auf diese Lösung:
lange Stundung zu gewähren bereit wärest oder sogar einen gänzlichen Rückführungsverzicht
Die Stundung sollte allenfalls bis zur Scheidung bzw. Vermögensauseinandersetzung gewährt werden und nicht "lange" (darüberhinaus). Der Rückführungsverzicht könnte zu einer Belastung mit Schenkungsteuer führen. Der Freibetrag beträgt nur € 20.000.