Hallo,
Wir wurden beim Notar nicht darauf aufmerksam gemacht gemacht das bei Grundstücksschenkung innerhalb der Familie ( von Eltern) ein Auflassungsvermerk nötig ist. Unser Beraterin von der Bank erklärte uns das dies während des laufenden Verfahrens aber noch änderbar ist.
Woher soll man das als leihe alles wissen ????
Rief heute zur Sicherheit beim Notar an und die gute Frau teilte mir mit das dies bei Schenkung nicht üblich sei und auch während des Verfahrens nicht möglich sei.
Hab durch gute Bekannte erfahren das auch eine Vollmacht des Notars über die Eintragung im Grundbuch auch möglich ist.
Bitte um Hilfe!!!!