Auflassungsvermerk bei Schenkung notwendig?

3 Antworten

Sprosse:

Um eine Vereitelung der Umschreibung des Eigentums an dem Grundstück oder der -Eigentumswohnung auf den Beschenkten aufgrund eines rechtsgültigen Schenkungsvertrages mit Auflassung zu verhindern, kann auch nachträglich eine Eigentumsverschaffungsvormerkung (Auflassungsvormerkung) bestellt und im Grundbuch eingetragen werden.

Unter Familienmitgliedern mag eine solche Vormerkung - schon aus Kostenersparnisgründen - nicht immer gewollt sein. Hier hätte es allerdigns einer Belehrung durch den Notar bedurft und eines Zusatzes im Schenkungsvertrag.

ich habe bei der Antwort den Vorteil Deiner Kommentare.

Natürlich braucht man eigentlich keine Auflassungsvormerkung bei einer Schenkung.

Nun ist es aber so, dass Ihr das Grundstück belasten wollt.

Dabei hilft Euch aber auch die Auflassungsvormerkung nichts, denn dadurch ändert sich ja das Eigentum am Grundstück noch nicht. Es wird nur für andere Eintragungen gesperrt.

Was ihr machen solltet ist die Eintragung der Grundschuld aber die muss noch vom bisherigen Eigentümer, dem Schenkenden genehmigt werden.


sprosse86 
Beitragsersteller
 01.07.2014, 01:11

Das hört sich doch sehr hilfreich an! Danke! In Form von welchem Schriftstück müsste ich mir das von meinen Eltern genehmigen lassen?

wfwbinder  01.07.2014, 06:33
@sprosse86

Das geschieht alles beim Notar.

Dein Bank wird dass an den Notar geben, der die Eintragung der Grundschuld dann beurkundet. Die Eltern müssen diese Eintragung genehmigen, weil sie eben noch Eigentümer sind.

Diese Dinge sind eine Standardangelegenheit, Sowohl Bank wie Notar wissen genau was zu tun ist.

leihe

Und auch als Laie nicht.

Auflassungsvermerk

Gemeint ist vermutlich die Auflassungsvormerkung. Wozu braucht man die denn bei einer Schenkung? Oder jagen etwa Gläubiger den Schenker. Dann würde ich allerdings drauf bestehen.

Kurz gefaßt: Ist nicht notwendig und auch nicht üblich.


EnnoBecker  30.06.2014, 19:28

Leihe - Laie

Seltsamerweise können das ganz viele Leute nicht. Und da werden Horden von Sprechern bzw. Schreibern Realitäten schaffen. Das Wort Laie wird wohl verschwinden.

So wie der Genitiv vor "wegen" zugunsten des Dativs nach "wegen".

sprosse86 
Beitragsersteller
 30.06.2014, 19:44
@EnnoBecker

Was hat dieses Kommentar mit meiner Frage zutun? Hilft es mir weiter....Nein!

EnnoBecker  30.06.2014, 19:48
@sprosse86

Schade, ich hätte gehofft, es hilft weiter, dieses Kommentar.

Du Leihe.

sprosse86 
Beitragsersteller
 30.06.2014, 18:41

OK! Danke!!

Nein hier wird niemand gejagt ;)

Kann man sich denn eine Art Vollmacht von dem Notar ausstellen lassen?

Das es mit dem Eintrag im Grundbuch noch nicht erfolgt ist, wir aber das Geld von der Bank so langsam bräuchten....

Privatier59  30.06.2014, 18:48
@sprosse86
wir aber das Geld von der Bank so langsam bräuchten....

Was für Geld denn? Ist doch eine Schenkung! Oder willst Du die Immobilie gleich belasten? Dann allerdings will die Bank Sicherheit. Wieso hast Du denn das nicht dazu geschrieben?

sprosse86 
Beitragsersteller
 30.06.2014, 19:12
@Privatier59

habe das Grundstück von meinen Eltern geschenkt bekommen, weil ich darauf ein Einfamilienhaus bauen möchte.

Baugenehmigung haben wir, stehen aber NOCH nicht im Grundbuch.

Möchten aber so langsam anfangen mit bauen. Deshalb das Geld!!!

Nun wurde uns mitgeteilt das auch eine notarielle Vollmacht seitens meiner Eltern möglich ist, um das Darlehn ausbezahlt zu bekommen.

Franzl0503  06.07.2014, 23:43
@sprosse86

sprosse:

Nur der Eigentümer ist berechtigt, das Grundstück zu belasten (Ausnahme Zwangshypotheken). Somit bedarf es in deinem Fall noch des Eintagungsantrags deiner Eltern in notariell beglaubigter Form.

Es stellt sich jedoch eine andere Frage: Aus welchem Grund verzögert sich die grundbuchliche Umschreibung des Eigentums an dem geschenkten Baugrundstück auf dich?

Empfehlung: Der Notar kann diese Frage beantworten und dir auch aufzeigen, was du zur Beschleunigung noch beitragen kannst. Vielleicht kannst du dir die Notarkosten für den Antrag der Eltern ersparen.

sprosse86 
Beitragsersteller
 30.06.2014, 18:41

OK! Danke!!

Nein hier wird niemand gejagt ;)

Kann man sich denn eine Art Vollmacht von dem Notar ausstellen lassen?

Das es mit dem Eintrag im Grundbuch noch nicht erfolgt ist, wir aber das Geld von der Bank so langsam bräuchten....