Ehepaar - Mann verstorben - muss Grundbuch geändert werden, was ist zu veranlassen?
Immobilie gehört Ehepaar - der Mann ist jetzt verstorben - seine Ehefrau und die Kinder erben die Immobilie. Was muss diese Erbengemeinschaft nun veranlassen? Wird das automatisch im Grundbuch vollzogen? Welche Pflichten haben die Erben?
2 Antworten
Das Grundbuch ist zu berichtigen.
Es fallen innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall gem. § 60 der Gebührenordnung keine Gebühren an.
Der Antrag kann mit Vorlage des Erbscheins direkt bei der Geschäftsstelle erfolgen. Ein Notar ist nicht erforderlich.
Pflichten?
Sie müssen sich einigen. Wohnt nur einer in dem Haus, muss er Entschädigung an die anderen zahlen? Wer trägt die Kosten?
Man sollte klare Regeln festlegen.
Auch über so banale Sachen, wer verantwortlich ist, dass der Gehweg gereinigt wird und wie es mit der Streupflicht ist.
Da das Grundbuchamt so etwas nicht automatisch mitgeteilt bekommt, kann es auch nichts automatisch veranlassen. Da muss man Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen und dabei den Nachweis der Erbfolge führen.
In Bayern zumindest sind die Grundbuchämter in der Lage, zu merken, wann ein Erbfall eingetreten ist.
Nach 2 1/2 Jahren wird aufgefordert das Grundbuch zu berichtigen. Ob das die Regel ist kann ich nicht sagen.
Richtig. Das Grundbuchamt hat ja alle Leute zurückgezogen, die sonst immer am Spähen waren, wo jemand stirbt oder Anteile an einer Personengesellschaft veräußert.
Deshalb habe ich hier Briefe von Grundbuchämtern, wo die Eigentümer schon mehrfach gewechselt haben und keiner hat es im Grundbuch nachvollzogen.