Bürgschaft im Grundbuch! Hilfe
Unsere Tochter und Ehemann haben für ein Haus Kredit in Anspruch genommen. Die Bank verlangte eine Bürgschaft. Wir akzeptierten im 2 Rang in unseren Grundbuch die Eintragung der Bank i.H.v. 40.000 Euro. Nun liegt eine Trennung und Scheidung nahe. Was können wir tun. Das Objekt der beiden ist nicht fertig gestellt. Es wird den Kredit nicht decken. Die Bank wird demzufolge bei uns anklopfen und die 40.000 Euro verlangen. Können wir (solange die Bank es nicht weiß) unser Haus vorab verkaufen und die Bürgschaft an das Ehepaar zurück geben? Wenn ein Verkauf ansteht müsste die Bank ja ausgetragen werden. Somit müsste die Bank eine neue Bürgschaft von dem Ehepaar verlangen?! Oder sehe ich das falsch? Was können wir tun um von der Zahlung bzw.die Bürgschaft weg zukommen?
2 Antworten
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Habt Ihr für die 40.000,- wirklich persönlich gebürgt?
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Oder ist es nur die dingliche Sicherheit, die für Eure Tochter udn den noch Ehemann eingetragen wurde.
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Das mag Euch nicht als so großer Unterschied vorkommen, aber es ist schon zumindest erstmal theoretisch, ob ihr persönlich haftbar seid, oder nur Euer haus haftet.
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Es fehlen leider viele Informationen, um ggf. einen tiefer gehenden Rat zu geben.
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Was würde die Fertigstellung des Hauses der Tochter/Schwiegersohnes kosten?
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Könnte es günstiger sein fertig zu bauen udn dann zu vekaufen, als die Bauruine zu verkaufen?
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Könnte die Tochter allein fertigstellen und vermieten?
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Ein Verkauf des Hauses bringt nichts, denn wenn eine Grundschuld für die Bank eingetragen ist, wird die nur gelöscht und damit ein Verkauf möglich, wenn die abgelöst wird. Ihr werdet also nicht nur das Haus los, sondern auch noch die 40.000,-
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Ich würde wirklich alle Optionen durchrechnen, auch die, die Euch im Moment nciht sinnvoll erscheinen.
Wenn ein Verkauf ansteht müsste die Bank ja ausgetragen werden. Somit müsste die Bank eine neue Bürgschaft von dem Ehepaar verlangen?!
Von welchem Ehepaar? Die Bank wird bei Eurem Hausverkauf einer Löschung der Grundschuld nur zustimmen, wenn sie entweder in Geld oder mit einer anderen akzeptablen Sicherheit befriedigt wird. Die Bank hat an Eurem Hausverkauf gar kein Interesse; sicherlich sollt(et) Ihr dort auch wohnen bleiben.
Zunächst mal ist abzuklären, was das unfertige Objekt bei einer Vermarktung bringt. Da niemand drin wohnt, sollte die Vermarktung schnell gehen. Bei einem unfertigen Objekt ist sicherlich auch nicht der komplette Kredit ausbezahlt worden, also geht es um einen Teilbetrag zuzüglich einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung (letztere sollte fachlich rechnerisch genau überprüft werden!!!).
Erst bei einem offenen Restsaldo seid Ihr mit Eurer Bürgschaft dran oder ist die zahlbar auf erste Anforderung? Wenn Sie zahlbar ist auf erste Anforderung, dann solltet Ihr überlegen, von dieser Bank (oder einer anderen Bank) eine echte Kreditbelastung (leider im 2. Rang und daher teurer) auf dem Grundstück vornehmen zu lassen. Ihr zahlt dann (zur "Strafe") halt einige Jahre den Kredit zurück. Der neue (Bar)Kredit muss natürlich voraussetzen, dass die andere Bank der Löschung der zweitrangigen Grundschuld zustimmt.
Euer Hausverkauf wird Euch nicht vor einer Bürgschaftsinanspruchnahme retten!