Wir haben einen Schaden an der Gartenhecke, die Axa will erst Jahre abwarten bis sie reguliert, ist das so in Ordnung?

Hallo,

an unserem Grundstück hat die Gemeinde beauftragt Gasrohre zu legen. Der Subunternehmer hat mit seinem schwerem Gerät unsere Mauer kaputt gemacht und mit heißen Auspuffrohren ca, 3 meter Thuja hecke voll ausgwechsen "abgefackelt" .

Schaden passierte letztes Jahr. Die Mauer wurde relativ schnell reguliert ( 150 €) ohne Rechtsanspruch. Bei der Hecke hat der Sachverständiger gesagt man unterhält sich in diesem Jahr und schaut ob die Hecke „kommt“. Die saftige Hecke ist in der Mitte nur noch braun und tot. Thujas sind eh sensibel. Kostenvoranschlag für neusetzen liegt bei 2.100 € netto. Es ist eine ca. 2 meter in sich verwachsene Hecke. Neuer Gutachter kam vor 3 Wochen und siehe da es kam ein negativer Brief. Axa verweist auf Urteil BGH (VCR 46/05) vom 27.1.06. Axa schreibt in 3 Jahren kommt die Hecke wieder.

Was können wir machen ? Ab zum anwalt rechtschutz besteht. Oder müssen wir es hinnehmen ? Es kann doch nicht sein das wir 3,5 Jahre der Axa entgegenkommen und mit so einem Schandfleck leben müssen.

Anbei das Urteil.

Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1, 6; und BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061).

b) Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist.

(Bundesgerichtshof, Az: V ZR 46/05, 27. Januar 2006; Revisionsurteil, Vorinstanz: OLG Frankfurt)

Schaden
Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden
Verkäufer will zurücktreten bzw. fordert Schwarzgeld

Hallo Ihr,

Unser Hauskauf schien perfekt. Vor-Kaufvertrag beim Makler unterschrieben, bei der Bank alles unterschrieben, Notar Termin auf nächste Woche vereinbart.

Der Kauf ist an und für sich etwas kompliziert von vorneherein. Wir hatten das Haus ursprünglich für 200.000€ vor einem halben Jahr angeschaut. Mußten dann wie die finanzierende Bank den Grundbucheintrag in Kopie wollte, feststellen das mehr als 200.000 auf dem Haus lasten. Uns wurde dann von der Bank die am Haus 1. Grundsicherung hatte, gesagt das dann die Zwangsversteigerung ansteht. Wir teilten der bank mit, dass sie uns dann den termin doch mitteilen sollte.

Diese meldete sich dann vor ca 4 Wochen. Sagte uns sie habe alle Gläubiger angeschrieben und vergleiche gemacht & wir könnten für 170.000€ kaufen. Wir waren begeistert. Haben Gespräche mit der Bank udn dem Makler geführt. Eben auch Verträge fertig gemacht. Mit dem Verkäufer selbst hatten wir nichts zutun. Diesen haben wir erst beim Vor-Vertrag unterschreiben gesehen vor 2 Tagen.

Nun rief er uns heute an und fordert 20.000€ in bar von uns. Ansonsten würde er den Notartermin absagen bzw. nicht einwilligen in den Verkauf. Denn er wolle mehr. Er brüllte uns auch am Telefon an vonwegen das ihm das ja sche*ß egal sei, ob wir das nehmen oder ob Zwangsversteigert wird.

Was tun wir nun? Wir müßen für den Kredit dann ja bereitstellungsgebühr zahlen wenn wir ihn nihct benötigen. Notar müßen wir auch trotzdem zahlen bei so kurzfristiger absage oder? Und in dem Vorkaufvertrag steht, dass wir bei nicht kaufen 1.000€ zahlen müßen. Gilt das auch wenn der Verkäufer zurückzieht? Kann der Verkäufer überhaupt zurückziehen bei dem Schuldenberg?

Was sollen wir nun tun? Sind komplett verzweifelt!

Finanzierung, Haus, Zwangsversteigerung, Schaden
Haftpflichtversicherung: Frage zum Abzug "neu für alt"

Mein Waschbecken musste wegen eines Sprungs ausgetauscht werden. Dieser ist durch meine Schuld entstanden (Gegenstand ins Waschbecken gefallen), so dass ich meinem Vermieter den Schaden gemeldet habe und gemeinsam mit dem Hausmeister das Formular für die Haftpflichtversicherung ausgefüllt habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Die Versicherung zahlt ca. 100 Euro, ich zahle meine 150 Euro Selbstbehalt und so wären die ca. 250 Euro Schaden bezahlt. Jetzt ging ein Schreiben an meinen Vermieter (an mich in Kopie), dass der Abzug wegen des Zeitwerts 30% beträgt und so für die Versicherung nur 24,10 Euro zu zahlen sind. 74,61 Euro würden so offen bleiben. Die Versicherung beruft sich hierbei auf den Paragraf 249 BGB.

Meine Fragen:

  • Hätte die Versicherung nicht eigentlich nur die 30% vom Materialpreis abziehen dürfen? Mir liegt die Rechnung nicht vor, aber der Materialpreis dürfte nur bei 60 - 70 Euro liegen, der Abzug dann entsprechend ja auch nur bei ca. 20 Euro? Die Handwerker kosten doch dasselbe, egal ob gebrauchtes oder neues Waschbecken?

  • Ist ein Abzug in Höhe von 30% gerechtfertigt, wenn das Waschbecken doch erst 3 Jahre alt war und Waschbecken doch eigentlich in der Zeit nicht viel an Wert verlieren (ist ja kein Auto oder so)?

  • Gilt das Gesetz auch für mich oder kann die Genossenschaft diese 74,61 Euro von mir nachfordern?

Haftpflichtversicherung, Versicherung, Schaden
Haftpflichtversicherung - Nachbarsjunge hat unsere Aussenfassade mit roter Farbe angesprüht

Hallo,

gestern Nachmittag hat der 6jährige Nachbarsjunge unsere gelbe Hauswand mit roter Lackfarbe angesprüht. Der Junge spielt häufig mit meinem 3jährigen Sohn.

Ich selbst befand mich im Büro als der Nachbarsjunge zu mir kam und mich fragt ob er den Trampeltrecker aus der Waschküche holen dürfe. Dies habe ich erlaubt. Kurze Zeit später finde ich die Kinder im Garten wieder - total rot angesprüht und ein ca 30 cm langer Streifen an unserer gelben Hauswand. Der Nachbarsjunge gab sofort zu diesen Streifen gesprüht zu haben. Die Kinder haben sich aus einem Schrenk in der der Waschküche eine alte Dose roten Hochglanzlack geklaut und damit herumgesprüht.

Das Problem wird sein, daß es nicht ausreichen wird den Streifen überzustreichen. Wir selbst haben vor 2 Jahren eine Garage an unseren Neubau (4Jahre) angebaut und es nicht geschafft mit dem gleichen Putz das zu 100% gleiche Gelb hinzubekommen. Wahrscheinlich wird es hierdurch nötig zu sein die ganze Hauswand zu streichen, wenn man nichts mehr von dem Vorfall sehen will.

Wie gehe ich jetzt hier am Besten mit der Haftpflichtversicherung des Nachbarjungen vor. Ich habe Angst, daß mir hier Mitschuld vorgeworfen wird und möchte dies vermeiden. Würde die Versicherung wohl überhaupt das Streichen der ganzen Wand übernehmen (hier wird auch ein Einrüsten der Wand nötig sein). Wer kann mir hier Tips geben ? Gruß Bongtown

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