Geliehenes Gerät geht kaputt, wer muss beweisen warum es kaputt ist?

5 Antworten

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Also zunächst einmal reist Du hier unter falscher Fahne: Wer Dinge LEIHT, der zahlt nichts dafür. Wenn man etwas dafür zahlt, dann ist das Miete und für Schadenseratzansprüche gelten die allgemeinen Grundsätze: Wer einen Schaden behauptet, der muß die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs darlegen und nachweisen können.

Sicherlich sind keine minderwertigen Geräte geliefert worden und es ist wahrscheinlich auch nix kaputt gegangen, sondern ich gehe von einem Bedienungsfehler aus. Heutige komplexe Soundsysteme können nicht von x-beliebigen Personen bedient werden. Wird das System von einem Laptop gespeist, so kann man durch wenige Tastenkombinationen das System stören. Du wirst wohl die Rechnung zahlen müssen. In Zukunft besser einen professionellen DJ engagieren.

Da liest man sich die AGB des Verleihers durch.

Grds. haftet demnach der Leiher für Schäden des Mietgegenstandes während der Mietzeit, das ordnungsgenmäß aufgebaut und geprüft übergeben wurde. Das kan der Verleiher ja beweisen.

Hier dürfte ein klassischer Bedienfehler vorliegen, der, auch durch Unbekannt verursacht, dir zufällt.

G imager761

Ich würde an die Sache ganz entspannt rangehen.

Grundsätzlich muss der Vermieter Dir erst einmal nachweisen, dass die Anlage durch Euch den Defekt erlitten hat.

Der Preis war nicht ganz ohne, und dann bekomme ich zur Antwort, dass ich den Schaden zahlen muss wenn das Soundsystem nicht mehr geht.

Er wird Dir doch wohl nicht die Kosten für neuwertigen Ersatz in Rechnung gestellt haben? Selbst wenn Du in der Haftung bist, weil Du den Defekt verursacht hast, hat der Vermieter nur Anspruch auf die Reparatur oder Ersatz zum Zeitwert des Soundsystems. Ich habe das Gefühl, er will sich auf Deine Kosten hier sanieren.