Fahrrad kippt aus Radlständer, zahlt Haftpflicht den Schaden am fremden Auto?
Meiner Tochter ist im Schwimmbad gestern das Rad aus dem Radständer gekippt und hat dadurch ein Auto leicht beschädigt. Sie hat ihren Namen am Ausgang des Bads hinterlassen und nun habe ich schon die Befürchtung, daß wir den Schaden bezahlen müssen. Andererseits funktioniert der Radständer wohl nicht richtig, weil er so wenig Halt gibt. Wie nun vorgehen, bei der Polizei Bescheid geben oder gleich bei der Haftpflicht? Meine Tochter hat ein Foto zum Beweis gemacht, daß es umgekippt ist, vermutlich durch Wind.
2 Antworten
Ich gehe einmal davon aus, dass Deine Tochter über Deine Privathaftpflichtversicherung versichert ist. Diese würde den Schaden übernehmen.
Falls der Versicherer der Meinung ist, dass er eine Regressmöglichkeit gegen den für die Aufstellung des Fahrradständers Verantwortlichen hat, wird er versuchen, dort die Kosten zu regressieren. Ich glaube allerdings, dass das nicht klappen wird, insbesondere dann, wenn ein Sturm dafür verantwortlich war.
dadurch ein Auto leicht beschädigt. Sie hat ihren Namen am Ausgang des Bads hinterlassen
Hier liegt schon ein Fall von Fahrerflucht vor, da sie sich vom Unfallort entfernt hat. Vermutlich hat sie auch versäumt, den Fahrer des Fahrzeuges im Bad ausrufen zu lassen. Zur Fahrerermittlung hätte sie in diesem Fall die Polizei rufen müssen, um den Vorwurf der Fahrerflucht entkräften zu können.
Unabhängig davon muss die Unterrichtung der (Haftpflicht)Versicherung unverzüglich erfolgen, also gestern.
Zwei Fragen noch: Hat sie das Foto gestern mit dem Handy gemacht und warum hat sie nicht gleich zu Hause angerufen?
Fahrerflucht setzt voraus, dass der Unfall mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht. Das sehe ich an sich nicht bei einem durch den Wind umgekippten Fahrrad. Was wäre, wenn Opa Willi seinen Eichenholzkrückstock dort abgestellt hätte und dieser wäre umgefallen? Auch ein Fall für den Staatsanwalt?