Steuerpflicht Versicherungsleistung Wohngebäudeversicherung
Hallo, folgende Fragestellung tut sich gerade auf: Bei einem vermieteten Haus ist im Jahr 2013 ein Wasserschaden aufgetreten. Es wurden - diverse Unternehmen vom Vermieter mit der Ursachensuche und der Behebung beauftragt - Eigenleistung seitens des Vermieters erbracht
Der Schaden wurde 2013 von der Versicherung reguliert. Wie läuft das steuerlich? Es wird bisher eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. a) Muss ich die Ausgaben für die Handwerker auf die Ausgabenseite der EÜR setzen und die Versicherungsleistung auf die Einnahmen? b) Fällt das aus der EÜR für die Immobilie raus und ich kann nur die Rechnungen der Handwerker nicht absetzen? Muss ich dann die vergütete Eigenleistung als Einnahmen verbuchen? c) ganz anders?
Bitte um Tipps hierzu… mein Steuerberater war mir keine große Hilfe (Suche läuft schon ;-) Vielen Dank…
2 Antworten
Also, wenn sich die Ausgaben für die Schadenbeseitigung und die Erstattung der Versicherung nicht aufheben, dann alles in die Anlage V. Mehrkosten sind ja abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V.
Eventuelle Mehrerstattungen gehen in die Erträge.
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