Hallo,
ich würde gerne eure Meinungen zum Thema verbuchen von Auktionsgebühren hören.
Mal abgesehen, ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht, gehören Auktionsgebühren eurer Meinung nach Anlagevermögen selbst oder sowas wie Bezugsnebenkosten? Ja Die Kosten werden ja benötigt werden, um die Maschine in einen "betriebsbereiten" Zustand zu versetzen, da ich diese sonst garnicht ausgehändigt bekomme --> Auktionsgebühren+Maschinenpreis zum Anlagevermögen hinzurechnen und abschreiben.
Auf der anderen Seite kann die Maschine aber auch nicht betriebsbereit bekommen, wenn diese nicht auf dem Hof steht, da noch geliefert werden muss --> Versandkosten, welche zu Bezugsnebenkosten gehören.
Wie würdet ihr dies Buchen? Mit der Maschine unter Anlagevermögen(Buchungskreis 300) oder Gebühren getrennt unter Bezugsnebenkosten?
Wie, wenn die Maschine als Handelsware unter UV z.B. für Weiterverkauf der Maschine, aktiviert wird?
Danke und viele Grüße