EÜR Gewinn vom letzten Jahr
Als Kleinunternehmer hatte ich für 2012 um die 500€ Gewinn. Muss ich diesen Gewinn bei der EÜR für 2013 als Übertrag mit angeben oder wieder bei Null anfangen?
2 Antworten
Es beginnt im neuen Jahr alles von neuem, egal ob Überschuß oder Verlust im letzten Jahr.
nö. Das ist der Überschuss, der in die ESt-Erklärung mit einfliesst und zu versteuern ist. Eine Auswirkung in der genannten Form für die Folgejahre gibt es nicht.
Würdest du ihn mit übernehmen ins Folgejahr und der wäre dann steuerrelevant, wäre das ein iteratives besteuerndes System. Irgendwann wäre dann für jemanden, der in Folge immer Gewinne ausweist, ein Spitzensteuersatz erreicht. Und er würde auf einen Betrag, der schon versteuert wurde, erneut Steuern zahlen. Und ich wage zu behaupten, dass dann die Steuerlast auf Jahre gesehen, bei über 100% auf den "Basis-/ Altwerten" läge.