Auktionsgebühr in EÜR buchen?
Hallo,
ich würde gerne eure Meinungen zum Thema verbuchen von Auktionsgebühren hören.
Mal abgesehen, ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht, gehören Auktionsgebühren eurer Meinung nach Anlagevermögen selbst oder sowas wie Bezugsnebenkosten? Ja Die Kosten werden ja benötigt werden, um die Maschine in einen "betriebsbereiten" Zustand zu versetzen, da ich diese sonst garnicht ausgehändigt bekomme --> Auktionsgebühren+Maschinenpreis zum Anlagevermögen hinzurechnen und abschreiben.
Auf der anderen Seite kann die Maschine aber auch nicht betriebsbereit bekommen, wenn diese nicht auf dem Hof steht, da noch geliefert werden muss --> Versandkosten, welche zu Bezugsnebenkosten gehören.
Wie würdet ihr dies Buchen? Mit der Maschine unter Anlagevermögen(Buchungskreis 300) oder Gebühren getrennt unter Bezugsnebenkosten?
Wie, wenn die Maschine als Handelsware unter UV z.B. für Weiterverkauf der Maschine, aktiviert wird?
Danke und viele Grüße
2 Stimmen
2 Antworten
Auktionskosten sind Anschaffungskosten.
Wenn die Maschine zum Weiterverkauf ist, wird erstmal gar nichts aktiviert, ist ja Wareneingang. Wenn die Maschine zum Bilanzstichtag noch da ist, müsste man sich über die Bewertung dann Gedanken machen.
Die Kosten für die Aktion gehören natürlich zu den Anschaffungskosten.
Wenn ich jetzt die zweite Antwort anklicke, macht das Deine Antwort dann nur noch halb so richtig?
Danke für Ihre Antwort.
Ihre weitere Ausführung würde z.B. den Fall betreffen, gekauft am 20.12.20 und verkauft am 05.01.21?
Wenn eine Gewerbe(Kleinunternehmer, nur EÜR) erst ab 01.12.20 besteht, kann das FA dann sicher hierrüber beschweren, weil ohne sontige Einküfnte 2020 der Verlust ja in dem Jahr voll reinschlägt z.B. 1000€ oder wartet das FA mind. 1 weiteres Jahr, bevor es sich beschwert z.B. Maschine immer noch nicht verkauft. Wenn Sie 21 ja verkauft wird, dann gehen die z.B. 1200€ voll in den Gewinn ein und alles ist gut?