Vorsteuerabzug bei Ratenkauf?
Ich habe ein neues Handy gekauft, dabei wurde ein Ratenkauf über 2 Jahre vereinbart. Es liegt eine Rechnung über den Gesamtbetrag mit ausgewiesener VST vor. Wie behandle ich den Fall bei der EÜR (Istversteuerung) in Bezug auf Vorsteuerabzug, Abschreibung usw.
2 Antworten
Hattest Du bei der Gründung der Selbständigkeit keinen Gründercoach?
Hast Du keinen Steuerberater zumindest für Abschluss/Steuererklärung?
Dann müsstest Du zumindest fundierte Kenntnisse in Buchhaltung haben.
Wenn alles nicht der Fall ist, dann ist Deine Existenzgründung sehr gefährdet.
Davon mal abgesehen.
Du buchst:
SAmmelposten GWG (ich gehe davon aus, dass das Mobiltel. unter 1.000,- Euro gekosten hat)
Vorsteuer
an Darlehen (Finanzierung Mobiltel.)
Die Zahlungen für das Telefon gehen dann gegen das Darlehen.
Also klar, sofortiger Vorsteuerabzug.
Auch ohne Buchführungspflicht musst Du so buchen.
Bzw. wenn Du gar nicht buchst, sondern nur Deine Einnahmen und Ausgaben z. B. mit einer Excel-Tabelle erfasst, sind Kreditraten trotzdem keine Betriebsausgaben. Du erfasst einfach nur die Abschreibung auf das Gerät und den Anteil, den ggf. die Zinsen in Deinen Zahlungen ausmachen.
Es wird Zeit für einen Steuerberater.
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich Buchführungspflichtig wäre, würde ich so buchen. Bin ich aber nicht. Ich muß nur eine einfache EÜR machen und da stellt sich mir die Frage, ob ich das Handy als Anlagegut komplett erfassen darf, obwohl es ja noch nicht bezahlt wurde.