Kann ich als Kleinunternehmer den (privaten) PC als Betriebsausgaben absetzen?
Hallo, ich habe ein Kleinunternehmen (Internetdienstleistungen) als Nebenjob gegründet. Da mein derzeitiger PC den Geist aufgibt wird im nächsten Jahr ein neuer fällig. Jetzt ist die Frage ob ich einen PC der zu 70% privat und zu 30% geweblich genutzt wird (ebenso z.B. auch mit meinem Internetanschluss) mit in die EÜR als Betriebsausgabe schreiben kann? Wie sieht das aus wenn der PC z.B. 1000€ kostet? Muss er dann über 3 Jahre abgeschrieben werden? Danke schonmal :)
3 Antworten
Für den Fall, dass DU Deine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen würdest, so würde der auf 3 Jahre Abschreiben und den jährlichen Abschreibungsbetrag zu 50 % als Betriebsausgabe abziehen.
Ebenso die Telefongebühren, die Kosten für das Internet usw.
Abgesehen davon, dass ich bei wfwbinders Antwort sogar auf 70% gehen würde (soll doch das Finanzamt auf 60 runterschätzen):
Was hat die Frage jetzt mit Umsatzsteuer zu tun?
Das mit der Eigennutzung ist doch Erbsenzählerei. Kein Hahn kräht danach, ob Du ein geringwertiges, betrieblich genutztes Wirtschaftsgut auch ein wenig privat nutzt.
Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 EUR werden auf ein Sammelkonto gebucht, von dem jährlich 20% der Einstandspreise abgeschrieben werden.