Wo trage ich eine Computer Komponetne in die EÜR ein?
Ich habe ein Gewerbe letztes Jahr gegründet (basierend auf 3D Grafiken) und muss nun eine EÜR ablegen.
Für die Herstellung habe ich einen alten PC geschenkt bekommen (also dementsprechend gibts auch keine Rechnung oder der gleichen) und diesen mit einer neuen Grafikkarte aufgerüstet (die alte war kaputt, neue kostete 699€). Gibt es eine Möglichkeit, diese im ersten Jahr abzusetzen? Und wo trage ich in die EÜR ein? Als GWG zählt es leider nicht, oder?
2 Antworten
Gebucht würde an Wartungskosten für Hard- und Software (6495 im SKR 04). Ich vermute mal, das wird in der EÜR unter sonstige betriebliche Aufwendungen landen, kann ich aber von zuhause nicht nachsehen.
Du legst den geschenkten Computer zum Teilwert ein (und schreibst ihn gleich ab) und setzt die Grafikkarte als Reparaturkosten ab.